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Versicherung bei Kurzzeitvermietung

Stand: 07/2026

Warum die übliche Police oft nicht reicht

Private Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen sind auf die Eigennutzung oder die klassische Dauervermietung zugeschnitten. Die kurzzeitige, wechselnde Vermietung an Gäste - etwa über ein Vermietungsportal — ist ein anderes Risiko und in Standardverträgen häufig nicht oder nur eingeschränkt gedeckt.

Die Anzeigeobliegenheit

Versicherungsnehmer sind verpflichtet, eine erhebliche Gefahrerhöhung dem Versicherer anzuzeigen. Der Wechsel von Eigennutzung zu regelmäßiger Kurzzeitvermietung kann eine solche Gefahrerhöhung sein. Wird sie nicht angezeigt, riskiert man im Schadensfall Leistungskürzungen oder die vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers.

Welche Deckungen zu prüfen sind

Praktische Schritte

  1. Vor der ersten Vermietung den Versicherer schriftlich über die geplante Kurzzeitvermietung informieren.
  2. Bestehende Policen auf Ausschlüsse prüfen lassen.
  3. Bei Bedarf eine spezielle gewerbliche Deckung für Kurzzeitvermietung abschließen.

Manche Plattformen bieten eigene Schutzprogramme an; diese ersetzen aber in der Regel keine eigene Versicherung. Welcher Schutz im Einzelfall passt, klärt der jeweilige Versicherer.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: siehe Datumsangabe am Artikelanfang.

Quellen

Erste Vermietung starten Kommune prüfen