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Der DAC7-Brief vom Finanzamt: Was er bedeutet

Stand: 07/2026

Warum Sie Post bekommen

Seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das die EU-Richtlinie DAC7 umsetzt, sind digitale Plattformen wie Airbnb, Booking oder Vrbo seit 2023 verpflichtet, Vermietungsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt leitet die Informationen an das zuständige Finanzamt weiter. Der Brief ist zunächst eine Information, kein Steuerbescheid.

Ab wann gemeldet wird

Bei der Vermietung von Wohnraum gibt es keine Bagatellgrenze: Die Plattform meldet jeden Anbieter, der im Kalenderjahr auch nur eine Buchung hatte (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PStTG).

Die oft zitierte Schwelle von 30 Fällen bzw. 2.000 Euro stammt aus der Freistellung für den Verkauf von Waren (§ 4 Abs. 5 PStTG) — für Vermietung gilt sie nicht. Auch kleine Beträge werden gemeldet; steuerpflichtig können die Einnahmen unabhängig davon sein.

Welche Daten übermittelt werden

Die Meldung enthält typischerweise Name und Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung (IBAN), die Anschrift des vermieteten Objekts sowie die pro Quartal erzielten Umsätze und die Zahl der Vermietungen.

Was jetzt zu tun ist

  1. Alle Einnahmen aus der Vermietung vollständig in der Steuererklärung angeben.
  2. Kurzzeitvermietung von möblierten Ferienwohnungen wird meist über die Anlage V (bzw. Anlage V-FeWo) erklärt; bei gewerblicher Prägung kann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nötig sein.
  3. Belege und Kontoauszüge aufbewahren, damit sich die gemeldeten Umsätze abgleichen lassen.

Ob eine Vermietung als private Vermögensverwaltung oder als Gewerbe gilt, hängt vom Einzelfall ab (Umfang der Leistungen, Hotelähnlichkeit). Für die konkrete Einordnung sollte fachlicher Rat eingeholt werden.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: siehe Datumsangabe am Artikelanfang.

Quellen

Erste Vermietung starten Kommune prüfen