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Brauche ich eine Registrierungsnummer? Die NRW-Liste ist kürzer, als Sie denken

Stand: 07/2026

Die kurze Antwort

„Betrifft mich das überhaupt?“ ist die häufigste Frage zur neuen Registrierpflicht — und für die meisten Vermieter in Nordrhein-Westfalen lautet die Antwort: nein. Derzeit verlangen nur acht NRW-Städte eine Registrierung für Kurzzeitvermietung (die sogenannte Wohnraum-Identitätsnummer). Die Liste ist nach Angaben des zuständigen Landesministeriums (MHKBD.NRW) abschließend. Liegt Ihre Wohnung in einer anderen NRW-Kommune, besteht dort aktuell keine kommunale Registrierpflicht (Stand 07/2026).

Der Rahmen: EU-Verordnung und KVDG

Seit dem 20. Mai 2026 ist die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung anwendbar. In Deutschland schafft das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) den Rahmen für Registrier- und Meldeverfahren. Wichtig: Dieser Rahmen verpflichtet nicht jede Kommune — ob eine Registrierung verlangt wird, entscheidet die Stadt oder Gemeinde selbst. Wo eine Pflicht gilt, gilt sie auch für private Vermieter mit nur einer Wohnung oder Einliegerwohnung; die Registriernummer gehört dann in jedes Online-Inserat, und Plattformen blenden das Feld zunehmend verpflichtend ein.

Ziel des Ganzen ist der Datenaustausch, den der Gesetzesname beschreibt: Behörden sollen nachvollziehen können, wo und in welchem Umfang Wohnraum kurzzeitig vermietet wird. Für Sie als Vermieter übersetzt sich das in eine einzige praktische Frage: Verlangt meine Kommune eine Registrierung — ja oder nein?

Die acht Städte mit Registrierpflicht in NRW

In diesen Städten wird für das Inserieren eine Wohnraum-Identitätsnummer benötigt; das Verfahren läuft über das Landesportal (Wohnraum-ID). Hintergrund sind die dortigen Zweckentfremdungssatzungen.

Was passiert ohne Nummer?

In Städten mit Pflicht können Plattformen Inserate ohne gültige Registriernummer sperren — darauf weisen die Fach-Ratgeber übereinstimmend hin. Wer in einer der acht Städte vermieten möchte, sollte die Nummer deshalb vor dem ersten Inserat beantragen und im Anzeigentext hinterlegen. In allen übrigen NRW-Kommunen gibt es mangels Satzung derzeit schlicht kein Registrierungsverfahren, bei dem man etwas versäumen könnte.

Meine Stadt ist nicht dabei — was gilt dann?

Keine Registriernummer zu brauchen heißt nicht, dass gar nichts gilt. Drei Punkte bleiben in jeder NRW-Kommune relevant:

Warum die Liste abschließend ist

Eine kommunale Registrierpflicht setzt in NRW eine Zweckentfremdungssatzung voraus. Das Landesministerium führt die Städte mit einer solchen Satzung zentral auf; für die übrigen NRW-Städte ist keine Satzung in Kraft (Abruf 07/2026). Neue Satzungen sind allerdings jederzeit möglich — der Stand sollte deshalb vor dem Start und danach regelmäßig geprüft werden.

So prüfen Sie Ihre Stadt

Der Kommunen-Radar zeigt für Ihre Kommune, ob eine Registrier- oder Genehmigungspflicht besteht - je Angabe mit Quelle und Stand. Und wenn Sie wissen möchten, wie es nach der Prüfung weitergeht: Hier starten Sie Schritt für Schritt.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: siehe Datumsangabe am Artikelanfang.

Quellen

Erste Vermietung starten Kommune prüfen