Wissen · Recht

Umnutzungsantrag für die Ferienwohnung: Was in NRW gilt

Stand: 01.09.2026

Zwei Verfahren, die nichts miteinander zu tun haben

Die 90-Tage-Grenze und der Umnutzungsantrag werden ständig verwechselt. Die 90 Tage stammen aus dem Zweckentfremdungsrecht und beantworten die Frage, ob die Stadt die Wohnung dem Wohnungsmarkt entzogen sieht. Das Bauamt fragt etwas anderes: Welche Nutzung ist für dieses Gebäude genehmigt? Beide Verfahren laufen bei verschiedenen Ämtern, und beide können negativ ausgehen. Eine Wohnraum-ID ersetzt keine Baugenehmigung — und eine Baugenehmigung hebt keine Zweckentfremdungssatzung auf. Eine Nutzungsuntersagung ist auch unterhalb von 90 Tagen möglich, wenn die tatsächliche Nutzung von der genehmigten abweicht.

Wann überhaupt eine Nutzungsänderung vorliegt

Ferienwohnen ist baurechtlich kein „Wohnen": Es fehlt die auf Dauer angelegte Häuslichkeit mit eigener Haushaltsführung (BVerwG, Urteile vom 18.10.2017 – 4 C 5.16 und 4 CN 6.17). Seit 2017 führt § 13a BauNVO die Ferienwohnung als eigene Nutzungsart und lässt sie auch außerhalb von Sondergebieten zu — die Genehmigungspflicht entfällt dadurch nicht.

Verfahrensfrei ist eine Nutzungsänderung in NRW nur nach § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018, wenn die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen auslöst als die alte. Das Bauportal NRW nennt das ausdrücklich „eher selten möglich", weil typischerweise Stellplätze oder Barrierefreiheit anders zu beurteilen sind. Anders liegt es bei gelegentlicher Vermietung der selbst bewohnten Wohnung während des eigenen Urlaubs oder einzelner Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung — das kann außerhalb der Genehmigungspflicht bleiben und hängt vom Einzelfall ab.

Formlose Anfrage oder Vorbescheid?

Das ist der Punkt, an dem am häufigsten falsch geplant wird. Die beiden Wege sind nicht dasselbe:

Wer vor dem Kauf Sicherheit über die Zulässigkeit braucht, nimmt den Vorbescheid. Wer erst einmal wissen will, wie das Amt die Sache sieht, fängt mit der formlosen Anfrage an.

Welches Verfahren gilt

Unterlagen, Gebühren, Dauer

Was ohne Genehmigung passiert

Für eine Nutzungsuntersagung genügt regelmäßig die formelle Illegalität — also das Fehlen der Genehmigung. Ob die Nutzung materiell zulässig wäre, prüft die Behörde dafür nicht; das ist Sache des Genehmigungsverfahrens. Auch die Untersagung selbst ist gebührenpflichtig, und der Versicherungsschutz kann entfallen.

Was seit dem 1. September 2026 gilt

Zum 01.09.2026 ist die als „BauCode NRW" vorgestellte Novelle in Kraft getreten (amtlich: Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 vom 21.07.2026, GV. NRW. S. 537). Die Paragraphen behalten ihre Nummern. Neu sind unter anderem eine Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren: entscheidet die Behörde dort nicht binnen sechs Wochen ab vollständigen Unterlagen, gilt die Genehmigung als erteilt — das gilt für ab dem 01.09.2026 eingereichte Anträge. Im Regelverfahren gibt es eine Entscheidungsfrist von drei Monaten, aber keine Fiktion. Dazu kommen erweiterte Genehmigungsfreistellungen und der elektronische Bauantrag als Regelfall. Wichtig für die Erwartungshaltung: Die Erleichterungen zielen auf die Umnutzung zu Wohnzwecken. Der Weg von der Wohnung zur Ferienwohnung ist die Gegenrichtung — dass er dadurch leichter wird, ist nicht belegt, und in Städten mit Wohnraumschutzsatzung ist eine solche Genehmigung ohnehin die Ausnahme.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: siehe Datumsangabe am Artikelanfang.

Quellen

Erste Vermietung starten Kommune prüfen