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Meldeschein für Ferienwohnungen ab 2025

Stand: 05.08.2026

Was sich zum 1. Januar 2025 geändert hat

Die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten ist im Bundesmeldegesetz (BMG, Paragrafen 29 und 30) geregelt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Gäste keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Die Pflicht besteht nur noch für ausländische Gäste.

Was für ausländische Gäste gilt

Aufbewahrung und Fristen

Der Beherbergungsbetrieb muss die Meldescheine ein Jahr lang aufbewahren und danach innerhalb von drei Monaten vernichten. In dieser Zeit können Sicherheits- und Meldebehörden Einsicht verlangen.

Bußgeld bei Verstößen

Wer die Meldepflicht verletzt — etwa Meldescheine nicht ausfüllen lässt oder nicht ordnungsgemäß aufbewahrt — handelt ordnungswidrig. Es drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

Die konkrete Ausgestaltung (Papier oder digital, Einbindung von Kanaltoken) kann je nach Bundesland und Behörde variieren.

Was das für Sie heißt

Fragen Sie bei der Buchung nach der Staatsangehörigkeit — darauf stellt das Gesetz ab. Gäste mit ausländischer Staatsangehörigkeit unterschreiben den Meldeschein am Anreisetag; Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit unterschreiben nichts, auch wenn sie im Ausland wohnen. Heften Sie die Scheine mit Datum ab, damit die Jahresfrist nachvollziehbar bleibt. In HostKlar erzeugen Sie den Schein auf der Seite Ihrer Wohnung unter „Meldeschein“ — der Zeitraum lässt sich aus einer erfassten Buchung übernehmen. Die Gastfelder bleiben absichtlich leer, der Gast füllt sie von Hand aus.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: siehe Datumsangabe am Artikelanfang.

Quellen

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