Kommunen-Radar · kreisfrei
Pflichten der Kurzzeitvermietung in Wuppertal
kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: mittel
Pflichtenlage
| Thema | Status | Fakt (mit Quelle & Stand) |
|---|---|---|
| Zweckentfremdungssatzung | keine | Keine Zweckentfremdungssatzung: Die NRW-Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID ist laut MHKBD.NRW abschließend (Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster; seit 2025 Wesseling, seit 2026 Brühl) — Wuppertal ist nicht darunter. Damit kein kommunaler Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung aus diesem Titel. Es gilt die allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (Missstände/Mindeststandards) — das ist keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle. MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft |
| Bettensteuer / Übernachtungssteuer | vorhanden | Übernachtungssteuer vorhanden, in Wuppertal amtlich „Infrastrukturförderabgabe": 5 % des Übernachtungspreises (ohne Frühstück), Satzung in Kraft seit 01.04.2020; Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit. Die Abgabe wurde inzwischen auf Geschäftsreisende ausgeweitet. wuppertal.de, Stadtrecht 2-36 (Satzung über die Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe) und Hebe-, Steuer- und Gebührensätze 2026 (Abruf 2026-08-11) · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Kurbeitrag / Gästebeitrag | unklar | Kurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst. winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Registrierpflicht (KVDG) | keine | In der abschließenden Liste der NRW-Städte mit Wohnraum-ID auf bauportal.nrw sind wörtlich „Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster und Wesseling" verzeichnet (Registrierpflicht seit 01.07.2022, Wesseling seit 2025, Brühl seit 2026) — Wuppertal ist in dieser Liste nicht enthalten (Abruf 2026-08-27). Das KVDG (Bundesgesetz) organisiert den Datenaustausch der Plattformen mit den Behörden und begründet selbst keine Registrierungspflicht; maßgeblich bleibt die kommunale Ebene. Eigene Registrierungs- oder Zweckentfremdungs-Ankündigungen der Stadt Wuppertal für 2025/2026 wurden bei der Recherche nicht gefunden. bauportal.nrw — Wohnraum-ID, abschließende Acht-Städte-Liste (Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Wesseling), https://bauportal.nrw/wohnraum-id (Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft |
| Geförderter Wohnraum (WFNG) | vorhanden | Öffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune. WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Nutzungsänderung & Planungsrecht | vorhanden | Laut der Seite „Baurechtliche Verfahren“ der Stadt Wuppertal bearbeitet die Untere Bauaufsichtsbehörde Anträge auf Vorbescheid und Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen. Nach § 60 Abs. 1 BauO NRW 2018 bedürfen Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 nichts anderes bestimmt ist; nach § 62 Abs. 2 ist eine Nutzungsänderung u. a. nur verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen (in der zum 01.09.2026 in Kraft tretenden Fassung vom 21.07.2026 unverändert). Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Beherbergungsnutzung richtet sich objektscharf nach dem Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB; eine ferienwohnungsspezifische Veröffentlichung der Stadt Wuppertal war nicht auffindbar (Stadtseiten live HTTP 403, gelesen als Archivkopie, Archivstand 16.11.2025). Stadt Wuppertal, „Baurechtliche Verfahren“, wuppertal.de/rathaus-buergerservice/bauen_wohnen/baurechtlicheverfahren/bauportal.php (live HTTP 403; gelesen als arquivo.pt-Archivkopie, Snapshot 16.11.2025: https://arquivo.pt/noFrame/replay/20251116200556/https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/bauen_wohnen/baurechtlicheverfahren/bauportal.php, Abruf 2026-08-27); BauO NRW 2018, § 60 Abs. 1 und § 62 Abs. 2, amtliches PDF recht.nrw.de, Fassung gültig ab 01.01.2024, und Fassung ab 01.09.2026 (ÄndG v. 21.07.2026, GV. NRW. S. 537), beide Abruf 2026-08-27 · Stand 21.07.2026 geprüft |
| Stellplätze | vorhanden | Die Stadt Wuppertal hat eine eigene Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 3, § 87 Abs. 1 Nr. 11 und § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018, vom Rat beschlossen am 22.06.2020 (Vorlage VO/0042/20): Bei Errichtung, wesentlicher Änderung oder wesentlicher Nutzungsänderung baulicher Anlagen sind Stellplätze und Fahrradabstellplätze nach Anlage 1 (Richtzahltabelle) i.V.m. Anlage 2 (Stellplatzzonen/ÖPNV-Qualität) herzustellen; Nr. 6.2 der Richtzahltabelle nennt für „Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe" 1 Stellplatz je 3 Betten und 1 Fahrradabstellplatz je 15 Betten (mindestens 4), mit Lageabschlägen bis 40 % (Zone 1) bzw. 25 % (Zone 2) und zusätzlichen ÖPNV-Abschlägen bis 30 %. Die Ablösung regelt die Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wuppertal vom 07.04.2025 (Bekanntmachung im Amtsblatt „Der Stadtbote" Nr. 16/2025 vom 07.05.2025, gültig ab 08.05.2025): 7.200 Euro je Kfz-Stellplatz und 1.440 Euro je Fahrradabstellplatz (§§ 2, 3). Frist: Ablösungsbetrag fällig mit Erteilung der Baugenehmigung (§ 5 Ablösesatzung v. 07.04.2025) Stellplatzsatzung der Stadt Wuppertal (Ratsbeschluss 22.06.2020, Vorlage VO/0042/20) mit Anlage 1 Richtzahltabelle, Ratsinformationssystem: https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=23618 (Abruf 2026-08-27); Satzung über die Ablösung von Stellplätzen der Stadt Wuppertal v. 07.04.2025, §§ 1–5, Stadtrecht 6-35: https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht-dokumente/6-35.pdf (Abruf 2026-08-27) · Stand 07.04.2025 geprüft |
| Brandschutz / Sonderbau | vorhanden | Landesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht. Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft |
Zuständige Stellen
- Bauaufsicht/Bauordnungsamt Wuppertal: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
- Steueramt Wuppertal: Beherbergungs-/Übernachtungssteuer · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
- Amt für Wohnungswesen Wuppertal: Zweckentfremdung / Wohnraum-ID · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
Hinweise
- Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
- Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): mittleres Risiko — Bettensteuer belegt; keine Zweckentfremdungssatzung (NRW-Liste abschließend lt. MHKBD.NRW, Stand 06.07.2026).
Wichtig
Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Ihre Unterlagen für Wuppertal vorbereiten
HostKlar füllt die Vorlagen aus Ihren Angaben, rechnet Ihre Termine aus und stellt die Zahlen fürs Finanzamt zusammen. Was für Ihre Wohnung gilt, sagt verbindlich die zuständige Stelle.