Kommunen-Radar · kreisfrei

Pflichten der Kurzzeitvermietung in Solingen

kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: gering

Pflichtenlage

ThemaStatusFakt (mit Quelle & Stand)
ZweckentfremdungssatzungkeineKeine Zweckentfremdungssatzung: Die NRW-Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID ist laut MHKBD.NRW abschließend (Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster; seit 2025 Wesseling, seit 2026 Brühl) — Solingen ist nicht darunter. Damit kein kommunaler Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung aus diesem Titel. Es gilt die allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (Missstände/Mindeststandards) — das ist keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle.
MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06); https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/einrichtung/4969/show (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft
Bettensteuer / ÜbernachtungssteuerkeineAuf der amtlichen Seite des Stadtdiensts Steuern (22) im Serviceportal der Stadt Solingen (Abruf 2026-08-27) sind als örtliche Steuern Vergnügungssteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer nebst der Bescheinigung in Steuersachen verzeichnet; eine Übernachtungs-, Beherbergungs- oder Bettensteuer bzw. Kulturförderabgabe ist weder dort noch in den Dienstleistungskategorien des Serviceportals verzeichnet. Hinweise auf einen Einführungs-Ratsbeschluss 2023–2026 waren in den durchsuchten amtlichen Quellen nicht auffindbar.
Serviceportal Stadt Solingen — Einrichtung "22 Stadtdienst Steuern", https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/einrichtung/4904/show (Abruf 2026-08-27); ergänzend Kategorie Unternehmensführung, https://service.solingen.de/kategorie/-/details/251 (Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft
Kurbeitrag / GästebeitragunklarKurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst.
winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Registrierpflicht (KVDG)keineKeine kommunale Registrierpflicht / Wohnraum-ID in Solingen: mangels Zweckentfremdungssatzung (NRW-Liste abschließend lt. MHKBD.NRW) besteht keine Wohnraum-ID-Pflicht. Das KVDG (Bundesgesetz) organisiert nur den Datenaustausch der Plattformen mit den Behörden — eine bundesweite Registrierungspflicht entsteht dadurch nicht; vor Betriebsstart aktuellen Stand der Kommune verifizieren.
MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft
Geförderter Wohnraum (WFNG)vorhandenÖffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune.
WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Nutzungsänderung & PlanungsrechtunklarLaut § 60 Abs. 1 BauO NRW 2018 (Fassung gültig ab 01.01.2024) bedürfen Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit die §§ 61–63, 78 und 79 nichts anderes bestimmen; nach § 62 Abs. 2 BauO NRW ist eine Nutzungsänderung nur verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen in Betracht kommen. Die Stadt Solingen bietet den Vorbescheid nach § 77 BauO NRW 2018 als Bauaufsichts-Dienstleistung im Serviceportal an. Eine stadtscharfe Veröffentlichung der Stadt Solingen zur baurechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen (Merkblatt/FAQ) war nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27); die planungsrechtliche Zulässigkeit hängt vom Gebietstyp des konkreten Grundstücks ab (B-Plan bzw. § 34 BauGB).
Frist: Entscheidungsfrist der Bauaufsicht: 3 Monate, im vereinfachten Verfahren und beim Vorbescheid 6 Wochen (§ 71 Abs. 6 BauO NRW 2018)
BauO NRW 2018, § 60 Abs. 1, § 62 Abs. 2, § 77 — RECHT.NRW, Fassung gültig ab 01.01.2024 (bis 31.08.2026), https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012024-bauordnung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-landesbauordnung-2018-bauo-nrw (Abruf 2026-08-27); Stadt Solingen, Serviceportal "Bauaufsicht — Bauvorbescheid", https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1722300/show (Abruf 2026-08-27) · Stand 01.01.2024 geprüft
StellplätzeunklarIm Ortsrecht der Stadt Solingen veröffentlicht ist die Satzung über den Verzicht auf die Herstellung von zusätzlichen Stellplätzen oder Garagen bei genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen baulicher Anlagen für ein Teilgebiet der Innenstadt von Solingen-Mitte vom 11.01.1996 (Ortsrecht-Nr. 60/7, Amtsblatt "DIE STADT" Nr. 3 v. 18.01.1996): Laut § 1 wird dort bei genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen mindestens fünf Jahre bestehender Anlagen in Wohnungen, Schank- und Speisewirtschaften, Einzelhandel, Vergnügungsstätten und kulturelle Einrichtungen auf die Herstellung zusätzlicher Stellplätze und die Ablösezahlung verzichtet — Beherbergungsbetriebe/Ferienwohnungen sind nicht genannt. Ob daneben eine stadtweite Stellplatzsatzung mit Richtzahlen nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018 besteht, war über das Ortsrechtsverzeichnis nicht zu klären (technisch nicht abrufbar, Abruf 2026-08-27). Landesrahmen: Nach § 48 Abs. 1 BauO NRW 2018 sind notwendige Stellplätze bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung herzustellen oder nach örtlicher Bauvorschrift abzulösen; Festlegungen durch Bebauungsplan (§ 89 Abs. 2) oder örtliche Bauvorschrift (§ 89 Abs. 1 Nr. 4) sind maßgeblich.
Stadt Solingen, Ortsrecht 60/7 — Satzung v. 11.01.1996, § 1 (veröffentlicht Amtsblatt "DIE STADT" Nr. 3 v. 18.01.1996), Satzungs-PDF https://solingen.de/uploads/63_04_e5cea7a0c8.pdf (Abruf 2026-08-27); BauO NRW 2018 § 48 Abs. 1 und § 89 Abs. 1 Nr. 4, https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012024-bauordnung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-landesbauordnung-2018-bauo-nrw (Abruf 2026-08-27) · Stand 11.01.1996 geprüft
Brandschutz / SonderbauvorhandenLandesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht.
Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate
SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft

Zuständige Stellen

  • Bauaufsicht/Bauordnungsamt Solingen: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Stadt Solingen — Stadtdienst Wohnen (64): Allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle) · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen

Hinweise

  • Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Gute Nachricht: keine Zweckentfremdungssatzung und keine kommunale Registrierpflicht in Solingen — die NRW-Liste der Kommunen mit Wohnraum-ID-Pflicht ist laut MHKBD.NRW abschließend (Stand 06.07.2026).
  • Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): geringes Risiko — keine kommunale Registrier-/Genehmigungspflicht belegt; Bettensteuerlage vor Kalkulation bei der Stadt erfragen.
Wichtig

Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.

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