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Pflichten der Kurzzeitvermietung in Remscheid

kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: gering

Pflichtenlage

ThemaStatusFakt (mit Quelle & Stand)
ZweckentfremdungssatzungkeineKeine Zweckentfremdungssatzung: Die NRW-Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID ist laut MHKBD.NRW abschließend (Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster; seit 2025 Wesseling, seit 2026 Brühl) — Remscheid ist nicht darunter. Damit kein kommunaler Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung aus diesem Titel. Es gilt die allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (Missstände/Mindeststandards) — das ist keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle.
MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06); https://www.remscheid.de/vv/produkte/2.50/146380100000023193.php (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft
Bettensteuer / ÜbernachtungssteuerkeineIm Ortsrecht der Stadt Remscheid, Rubrik Finanzverwaltung, sind als kommunale Steuersatzungen nur die Hundesteuer-, Vergnügungssteuer-, Hebesatz- und Zweitwohnungssteuersatzung (sowie drei Stiftungssatzungen) verzeichnet — eine Übernachtungs-, Beherbergungssteuer- oder Kulturförderabgabesatzung ist nicht verzeichnet (Abruf 2026-08-27). Auch die städtische Seite "Steuern & Abgaben" nennt ausschließlich Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer. Hinweise auf einen Einführungs-Ratsbeschluss 2023–2026 waren nicht auffindbar; die Volltextsuche des Ratsinformationssystems war nur per Formular (POST) erreichbar und konnte nicht maschinell durchsucht werden.
Ortsrecht der Stadt Remscheid, Rubrik Finanzverwaltung, https://www.remscheid.de/politik-verwaltung/ortsrecht/finanzverwaltung.php und Stadt Remscheid, Seite "Steuern & Abgaben", https://www.remscheid.de/politik-verwaltung/finanzen/steuern-abgaben/index.php (beide Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft
Kurbeitrag / GästebeitragunklarKurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst.
winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Registrierpflicht (KVDG)keineKeine kommunale Registrierpflicht / Wohnraum-ID in Remscheid: mangels Zweckentfremdungssatzung (NRW-Liste abschließend lt. MHKBD.NRW) besteht keine Wohnraum-ID-Pflicht. Das KVDG (Bundesgesetz) organisiert nur den Datenaustausch der Plattformen mit den Behörden — eine bundesweite Registrierungspflicht entsteht dadurch nicht; vor Betriebsstart aktuellen Stand der Kommune verifizieren.
MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft
Geförderter Wohnraum (WFNG)vorhandenÖffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune.
WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Nutzungsänderung & PlanungsrechtunklarNach § 60 Abs. 1 BauO NRW 2018 (i.d.F. v. 01.01.2024) ist die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig, soweit keine Ausnahme nach §§ 61–63 BauO NRW greift; die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich objektscharf nach Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB i.V.m. BauNVO. Eine stadtscharfe Veröffentlichung der Stadt Remscheid zur baurechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen (Merkblatt, FAQ oder Dienstleistungsseite Nutzungsänderung) war auf remscheid.de und im Serviceportal nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27); zuständige Stelle laut Verwaltungsverzeichnis ist der Fachdienst 4.63 Bauordnung und Denkmalpflege (Ludwigstr. 14, 42853 Remscheid, Termine über das Bergische ServiceCenter).
BauO NRW 2018 i.d.F. v. 01.01.2024, § 60 Abs. 1 und §§ 61–63, recht.nrw.de: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012024-bauordnung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-landesbauordnung-2018-bauo-nrw (Abruf 2026-08-27); Stadt Remscheid, Verwaltungsverzeichnis FD 4.63 Bauordnung und Denkmalpflege: https://www.remscheid.de/vv/oe/4/B/index.php (Abruf 2026-08-27) · Stand 01.01.2024 geprüft
StellplätzekeineIm Ortsrecht der Stadt Remscheid (Rubrik Bauverwaltung, Abruf 2026-08-27) ist keine Stellplatzsatzung mit Richtzahlen nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018 verzeichnet; nach § 48 BauO NRW 2018 können notwendige Stellplätze nur nach Maßgabe einer solchen örtlichen Satzung verlangt werden. Verzeichnet ist allein die Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und die Höhe des Geldbetrages nach § 47 Abs. 5 der Landesbauordnung (a.F.) für die Ablösung der Stellplatzpflicht vom 19.06.1989 (zuletzt geändert durch Satzung vom 29.06.2001, in Kraft 01.01.2002) mit Ablösebeträgen je Stellplatz von 11.650 € (Zone I), 8.750 € (Zone II) und 3.500 € (Zone III); Richtzahlen zur Anzahl von Stellplätzen — auch für Beherbergung/Ferienwohnungen — enthält sie nicht.
Ortsrecht der Stadt Remscheid, Rubrik Bauverwaltung, https://www.remscheid.de/politik-verwaltung/ortsrecht/bauverwaltung.php; Satzung v. 19.06.1989 (Nr. 6.03), https://www.remscheid.de/politik-verwaltung/ortsrecht/download-pool/0.03_603_Kfz-Stellplatzverpflichtung_Abloesung_Geldbetrag.pdf; BauO NRW 2018 § 48 i.V.m. § 89 Abs. 1 Nr. 4, https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012024-bauordnung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-landesbauordnung-2018-bauo-nrw (alle Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft
Brandschutz / SonderbauvorhandenLandesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht.
Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate
SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft

Zuständige Stellen

  • Bauaufsicht/Bauordnungsamt Remscheid: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Stadt Remscheid — Fachdienst Soziales und Wohnen, Abt. Wohnen: Allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle) · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen

Hinweise

  • Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Gute Nachricht: keine Zweckentfremdungssatzung und keine kommunale Registrierpflicht in Remscheid — die NRW-Liste der Kommunen mit Wohnraum-ID-Pflicht ist laut MHKBD.NRW abschließend (Stand 06.07.2026).
  • Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): geringes Risiko — keine kommunale Registrier-/Genehmigungspflicht belegt; Bettensteuerlage vor Kalkulation bei der Stadt erfragen.
Wichtig

Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.

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