Kommunen-Radar · Kreis Mettmann

Pflichten der Kurzzeitvermietung in Ratingen

Kreis Mettmann, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: gering

Pflichtenlage

ThemaStatusFakt (mit Quelle & Stand)
ZweckentfremdungssatzungkeineKeine Zweckentfremdungssatzung in Kraft. Ein Antrag (Bündnis 90/Die Grünen, 09.09.2020) wurde in den Sozialausschuss verwiesen und nicht beschlossen. Damit kein Genehmigungsvorbehalt und keine kommunale Wohnungs-ID-Pflicht aus diesem Titel.
§ 3 Abs. 2, § 12 WohnStG NRW (Satzungsvorbehalt), i.d.F. v. 23.06.2021; Stadt Ratingen — keine Zweckentfremdungssatzung; Ratsantrag Bündnis 90/Die Grünen v. 09.09.2020, in den Sozialausschuss verwiesen · Stand 03.06.2026 geprüft
Bettensteuer / ÜbernachtungssteuerkeineKeine Beherbergungs-/Bettensteuer. Die städtische Steuerliste führt Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungs-, Wettbüro- und Zweitwohnungssteuer — keine Übernachtungssteuer.
Stadt Ratingen — Verzeichnis der städtischen Steuern (Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungs-, Wettbüro-, Zweitwohnungssteuer) · Stand 03.06.2026 geprüft
Registrierpflicht (KVDG)keineDie Übersicht "Wohnraum-Identitätsnummer" des Bauportal.NRW (MHKBD) führt die Registrierungspflicht abschließend für die acht Städte Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster und Wesseling; Ratingen ist dort nicht verzeichnet, und die Seite hält fest: "In den übrigen Städten und Gemeinden besteht bei der Kurzzeitvermietung keine Registrierungspflicht." Eine eigene Registrierungs-Ankündigung der Stadt Ratingen für 2025/2026 war weder auf stadt-ratingen.de noch über die Websuche auffindbar (Abruf 2026-08-27).
Bauportal.NRW (MHKBD) — Wohnraum-Identitätsnummer, abschließende Liste der Kommunen mit Registrierungspflicht: https://www.bauportal.nrw/wohnen/wohnraum-identitaetsnummer (Abruf 2026-08-27; Seitenvermerk © MHKBD NRW 2026) · Stand 27.08.2026 geprüft
Nutzungsänderung & PlanungsrechtvorhandenGünstige Lage: große Gewerbeflächen (Tiefenbroich/West ~245 ha; Lintorf-West B-Plan L 269) sowie MK-Innenstadt. In MI/MK/GE ist Beherbergung regelzulässig; in reinen Wohngebieten (WR/WA) nur ausnahmsweise bzw. unzulässig — Bauvoranfrage klärt den Einzelfall.
Frist: Bauvoranfrage: 2 Monate Prüfung
§§ 3–9, § 13a BauNVO; § 34 BauGB; § 60 Abs. 1 BauO NRW 2018; BVerwG 18.10.2017 – 4 C 5.16; Stadt Ratingen — B-Plan L 269 (Lintorf-West), Gewerbeflächen Tiefenbroich/West · Stand 03.06.2026 geprüft
StellplätzevorhandenIn der Ortsrechtssammlung der Stadt Ratingen (Abruf 2026-08-27) ist keine Satzung über die Anzahl notwendiger Stellplätze verzeichnet; einziger Stellplatz-Eintrag ist die Satzung Nr. 621 über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 16.06.1998 (Amtsblatt Ratingen 1998, S. 136), die in § 1 Abs. 1 den Ablösebetrag je Stellplatz auf 10.225,84 Euro im Innenstadtbereich und 3.834,69 Euro im sonstigen Stadtgebiet festsetzt. Die Anzahl notwendiger Stellplätze richtet sich daher nach der StellplatzVO NRW vom 14.03.2022 (§ 1 Abs. 2: Vorrang von örtlicher Bauvorschrift — im Ortsrecht nicht verzeichnet — sowie des jeweiligen Bebauungsplans, dessen Festsetzungen objektscharf zu prüfen bleiben): Anlage Teil A Nr. 6.3 nennt für Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe 1 Stellplatz je 3 Gastzimmer (Fahrrad: 1 je 20 Betten), Nr. 1.3 für Wochenend-/Ferienhäuser 1 Stellplatz je Haus. Nach § 2 Abs. 2 StellplatzVO NRW bleibt bei Nutzungsänderungen ein Mehrbedarf von weniger als vier Stellplätzen außer Ansatz; die Ablösung bedarf nach § 6 Abs. 1 der Zustimmung der Gemeinde.
Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Geldbeträgen zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen (StplAblSR, Ortsrecht Nr. 621) vom 16.06.1998, § 1 Abs. 1: https://www.stadt-ratingen.de/fileadmin/user_upload/Bilder/33/Rechtsamt/Ortsrecht/6-Bauen_und_Stadtgestaltung/621_Satzung_der_Stadt_Ratingen_ueber_die_Erhebung_von_Geldbetraegen_zur_Abloesung_von_Stellplatzverpflichtungen.pdf; Ortsrechtssammlung Stadt Ratingen, Bereich 6 (keine Richtzahlen-Satzung verzeichnet): https://www.stadt-ratingen.de/stadtverwaltung/dezernate-und-aemter/buerger-und-rechtsamt/rechtsamt/ortsrecht; StellplatzVO NRW v. 14.03.2022 (GV. NRW. S. 287, in Kraft 01.07.2022), § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 6 Abs. 1 und Anlage Teil A Nr. 1.3 u. 6.3: https://recht.nrw.de/system/files/pdf/law-and-ordinance-gazette/2022/03/14/7ef12b/verordnung-ueber-notwendige-stellplaetze-fuer-kraf.pdf und https://recht.nrw.de/system/files/VA/20283-36406-gv13-3anlage1.pdf (alle Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft
Brandschutz / SonderbauvorhandenLandesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen.
Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate
§§ 47–55 SBauVO NRW Teil 2; §§ 50 Abs. 2 Nr. 7, 64, 65 BauO NRW 2018 · Stand 03.06.2026 geprüft
Kurbeitrag / GästebeitragunklarKurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst.
winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Geförderter Wohnraum (WFNG)vorhandenÖffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune.
WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft

Zuständige Stellen

  • Stadt Ratingen — Amt 61 (Bauaufsicht): Bauvoranfrage, Nutzungsänderungs-Genehmigung, Stellplatz-Ablöse · Stadionring 17, 40878 Ratingen
  • Stadt Ratingen — Amt 50: Zweckentfremdung / Satzungsstand · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen

Hinweise

  • Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Redaktionelle Gesamteinordnung: geringes politisches Risiko — keine dokumentierte Marktanspannung.
Wichtig

Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.

Ihre Unterlagen für Ratingen vorbereiten

HostKlar füllt die Vorlagen aus Ihren Angaben, rechnet Ihre Termine aus und stellt die Zahlen fürs Finanzamt zusammen. Was für Ihre Wohnung gilt, sagt verbindlich die zuständige Stelle.

Konto anlegen Alle Leistungen ansehen