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Pflichten der Kurzzeitvermietung in Münster

kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: erhöht

Pflichtenlage

ThemaStatusFakt (mit Quelle & Stand)
ZweckentfremdungssatzungvorhandenRegistrierpflicht/Zweckentfremdungsschutz vorhanden: Münster zählt zu den NRW-Städten mit Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung (Wohnraumstärkungsgesetz NRW / Wohnraum-ID). Details objektscharf bei der Stadt prüfen.
bauportal.nrw / MHKBD.NRW — Wohnraum-ID: abschließende Liste der acht NRW-Städte mit Zweckentfremdungssatzung (Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Wesseling), i.V.m. Wohnraumstärkungsgesetz NRW (Abruf 2026-08-11) · Stand 05.07.2026 geprüft
Bettensteuer / ÜbernachtungssteuervorhandenBeherbergungssteuer vorhanden: 4,5 % des Aufwands für die entgeltliche Übernachtungsleistung, Satzung vom 10.11.2023, erhoben seit 01.07.2016. Seit 01.01.2024 sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig. Die Satzung nennt ausdrücklich Ferienwohnung, Privatzimmer, „Tiny Apartments" und Campingplatz. Entrichtungspflichtig ist der Betreiber.
stadt-muenster.de/finanzen/steuern-und-gebuehren/beherbergungssteuer (Abruf 2026-08-11); Beherbergungssteuersatzung v. 10.11.2023 · Stand 11.08.2026 geprüft
Kurbeitrag / GästebeitragunklarKurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst.
winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Registrierpflicht (KVDG)vorhandenKommunale Registrierpflicht vorhanden: Münster gehört zu den acht NRW-Städten mit Zweckentfremdungssatzung und Wohnraum-ID — vor dem Start ist die Wohnraum-ID zu beantragen (volldigital über bauportal.nrw) und im Inserat anzugeben. Details und Fristen in der Zeile Zweckentfremdungssatzung; Belegungsanzeigen laufen über das Landesportal.
bauportal.nrw Wohnraum-ID (abschließende 8-Städte-Liste) und MHKBD.NRW (Abruf 2026-07-20) · Stand 20.07.2026 geprüft
Geförderter Wohnraum (WFNG)vorhandenÖffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune.
WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Nutzungsänderung & PlanungsrechtunklarNach § 60 BauO NRW 2018 (Fassung 01.01.2024) bedürfen Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Baugenehmigung, soweit die §§ 61–63, 78 und 79 nichts anderes bestimmen; die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB. Eine stadtscharfe Veröffentlichung der Stadt Münster zur baurechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen (Merkblatt oder FAQ des Bauordnungsamts) war nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27); die städtische Seite zur Wohnraumschutzsatzung erwähnt lediglich 'baurechtlich als Ferienwohnung genehmigte Räumlichkeiten'. Bauanträge nimmt die Stadt Münster laut Bauordnungsamt seit 01.01.2024 digital über das Bauportal.NRW an.
BauO NRW 2018, § 60 (Fassung 01.01.2024), recht.nrw.de: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012024-bauordnung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-landesbauordnung-2018-bauo-nrw; Bauportal NRW, 'Rechtsgrundlagen zum Bauen': https://bauportal.nrw/rechtsgrundlagen-zum-bauen; Stadt Münster, Bauordnungsamt: https://www.stadt-muenster.de/bauordnungsamt/startseite und https://www.stadt-muenster.de/bauordnungsamt/bauunterlagen-formulare; Stadt Münster, Wohnraumschutzsatzung: https://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/wohnraumschutzsatzung (alle Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft
StellplätzevorhandenLaut der Stellplatzsatzung der Stadt Münster (Ratsbeschluss 11.12.2019, Ortsrecht Nr. 63.13, in Kraft seit 01.01.2020), erlassen aufgrund der §§ 48 Abs. 3, 86 Abs. 1 Nr. 20, 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018, gilt für 'Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe' die Richtzahl 1 Kfz-Stellplatz je 2–6 Betten (Anlage 1 Nr. 6.3) und 1 Fahrradabstellplatz je 10 Betten (Anlage 2 Nr. 6.2); Ferienwohnungen sind in der Satzung nicht ausdrücklich genannt. Nach § 5 kann die Herstellungspflicht nach Maßgabe der Stellplatzablösesatzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt 2018, S. 235) abgelöst werden; § 3 sieht Reduktionen vor (Altstadt/östlicher Bahnhofsbereich bis 20 %, ÖPNV-Nähe 10–15 %, Ersatz von bis zu einem Viertel der Kfz-Stellplätze durch Fahrradabstellplätze).
Stellplatzsatzung der Stadt Münster (Ortsrecht Nr. 63.13), §§ 3, 5, Anlage 1 Nr. 6.3, Anlage 2 Nr. 6.2; Ratsbeschluss 11.12.2019, Amtsblatt 16.12.2019 S. 244, in Kraft 01.01.2020; https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/63.13 (Abruf 2026-08-27) · Stand 11.12.2019 geprüft
Brandschutz / SonderbauvorhandenLandesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht.
Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate
SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft

Zuständige Stellen

  • Bauaufsicht/Bauordnungsamt Münster: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Steueramt Münster: Beherbergungs-/Übernachtungssteuer · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Amt für Wohnungswesen Münster: Zweckentfremdung / Wohnraum-ID · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen

Hinweise

  • Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): erhöhtes Risiko — Bettensteuer und Kurzzeitvermietungs-Genehmigungsvorbehalt bestehen; angespannter Wohnungsmarkt.
Wichtig

Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.

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