Kommunen-Radar · kreisfrei
Pflichten der Kurzzeitvermietung in Mülheim an der Ruhr
kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: mittel
Pflichtenlage
| Thema | Status | Fakt (mit Quelle & Stand) |
|---|---|---|
| Zweckentfremdungssatzung | keine | Keine Zweckentfremdungssatzung: Die NRW-Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID ist laut MHKBD.NRW abschließend (Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster; seit 2025 Wesseling, seit 2026 Brühl) — Mülheim an der Ruhr ist nicht darunter. Damit kein kommunaler Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung aus diesem Titel. Es gilt die allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (Missstände/Mindeststandards) — das ist keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle. MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06); https://www.muelheim-ruhr.de/cms/wohnungsaufsicht1.html (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft |
| Bettensteuer / Übernachtungssteuer | vorhanden | Laut Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 20.07.2026 (Ratsbeschluss 16.07.2026) wird ab dem 01.08.2026 eine Beherbergungssteuer von 5 % (5 vom Hundert) der Bemessungsgrundlage erhoben (§ 5); Bemessungsgrundlage ist der Bruttoübernachtungspreis einschließlich Umsatzsteuer (§ 4 Abs. 1). § 1 Abs. 1 nennt neben Hotels, Hostels und Pensionen ausdrücklich Ferienwohnungen. Ausgenommen sind laut Stadtseite u. a. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie Aufenthalte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken. Frist: Bestehende Betriebe: Anzeige bis 01.10.2026 (§ 2 Abs. 5); Steuererklärung je Kalendervierteljahr bis zum 10. Tag nach Quartalsende (§ 6 Abs. 1), erstmals bis 10.10.2026 Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 20.07.2026, §§ 1, 4, 5, 6, 13 — https://cms.muelheim-ruhr.de/rathaus/steuern-und-finanzen/gemeindesteuern/beherbergungssteuer/beherbergungssteuersatzung; Amtsseite Beherbergungssteuer (FB Finanzen, Abt. 24-5) — https://cms.muelheim-ruhr.de/rathaus/steuern-und-finanzen/gemeindesteuern/beherbergungssteuer (Abruf 2026-08-27) · Stand 20.07.2026 geprüft |
| Kurbeitrag / Gästebeitrag | unklar | Kurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst. winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Registrierpflicht (KVDG) | keine | Keine kommunale Registrierpflicht / Wohnraum-ID in Mülheim an der Ruhr: mangels Zweckentfremdungssatzung (NRW-Liste abschließend lt. MHKBD.NRW) besteht keine Wohnraum-ID-Pflicht. Das KVDG (Bundesgesetz) organisiert nur den Datenaustausch der Plattformen mit den Behörden — eine bundesweite Registrierungspflicht entsteht dadurch nicht; vor Betriebsstart aktuellen Stand der Kommune verifizieren. MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft |
| Geförderter Wohnraum (WFNG) | vorhanden | Öffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune. WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Nutzungsänderung & Planungsrecht | vorhanden | Die Stadt Mülheim an der Ruhr behandelt Nutzungsänderungen im Leitfaden für das Baugenehmigungsverfahren (Service Bauen): Beim Bauen oder bei Nutzungsänderungen sind laut Leitfaden bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften zu beachten; als Verfahren nennt die Stadt verfahrensfreie Vorhaben, vereinfachtes Verfahren, Vollverfahren und Bauvoranfrage. Die Bauaufsicht stellt zudem das Formular 'Anzeige der befristeten Nutzungsänderung' bereit. Eine ferienwohnungsspezifische Veröffentlichung der Stadt war nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27); es gilt der Landesrahmen der BauO NRW 2018 (SGV. NRW. 232: § 60 Grundsatz der Genehmigungspflicht, § 62 verfahrensfreie Bauvorhaben) und die gebietsabhängige Zulässigkeit nach Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB. Stadt Mülheim an der Ruhr, Leitfaden für das Baugenehmigungsverfahren — https://cms.muelheim-ruhr.de/stadtraum/planen-und-bauen/service-bauen/leitfaden-fuer-das-baugenehmigungsverfahren; Formulare Bauaufsicht ('Anzeige der befristeten Nutzungsänderung') — https://www.muelheim-ruhr.de/cms/formulare_nur_download.html; BauO NRW 2018 (SGV. NRW. 232, Fassung ab 01.01.2024), §§ 60, 62 — https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012024-bauordnung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-landesbauordnung-2018-bauo-nrw (alle Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft |
| Stellplätze | vorhanden | Laut Satzung über notwendige Stellplätze in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 05.06.2025 (Ratsbeschluss 15.05.2025, bekannt gemacht am 13.06.2025 im Amtsblatt 18/2025, Rechtsgrundlage § 89 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 48 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW 2018) gilt für Kurheime und Beherbergungsbetriebe die Richtzahl 1 Kfz-Stellplatz je 2-6 Betten, davon 75 % Besucheranteil (Anlage 1 Nr. 6.2; Fahrrad: 1 je 8-15 Betten, mindestens 4); eine eigene Richtzahl für Ferienwohnungen enthält die Anlage nicht. Die Satzung gilt nach § 2 Abs. 2 auch bei Nutzungsänderungen; § 7 lässt die Ablöse der Kfz-Stellplatzpflicht zu (10.000 Euro je Stellplatz in Innenstadtzonen, 5.000 Euro außerhalb; Fahrradstellplätze nicht ablösbar). Die städtische Infoseite Stellplatzablöse (Stand 14.05.2024) nennt daneben noch die Ablösesatzung vom 06.12.2018 mit 8.500/3.500 Euro; eine ausdrückliche Aufhebung dieser Satzung enthält die Satzung vom 05.06.2025 nicht — die Diskrepanz ist amtlich nicht aufgelöst. Satzung über notwendige Stellplätze in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 05.06.2025, § 2 Abs. 2, § 7, Anlage 1 Nr. 6.2 — Amtsblatt-Bekanntmachung vom 13.06.2025: https://amtsblatt.muelheim-ruhr.de/node/4923; Stadtseite zur Satzung: https://cms.muelheim-ruhr.de/stadtraum/planen-und-bauen/service-bauen/satzung-ueber-notwendige-stellplaetze-in-der-stadt; abweichend zur Ablösehöhe: Stadtseite Stellplatzablöse (Ablösesatzung vom 06.12.2018, 8.500/3.500 Euro, Stand 14.05.2024): https://www.muelheim-ruhr.de/cms/stellplatz-abloesesatzung____satzung_ueber_die_hoehe_des_geldbetrages_nach__51_abs_5_der_bauordnung_fuer_das_land_nrw_bauo_nrw_vom_17102001.html (Abruf 2026-08-27) · Stand 05.06.2025 geprüft |
| Brandschutz / Sonderbau | vorhanden | Landesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht. Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft |
Zuständige Stellen
- Bauaufsicht/Bauordnungsamt Mülheim an der Ruhr: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
- Stadt Mülheim an der Ruhr — Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung, Wohnungsaufsicht: Allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle) · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
Hinweise
- Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
- Gute Nachricht: keine Zweckentfremdungssatzung und keine kommunale Registrierpflicht in Mülheim an der Ruhr — die NRW-Liste der Kommunen mit Wohnraum-ID-Pflicht ist laut MHKBD.NRW abschließend (Stand 06.07.2026).
- Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): mittleres Risiko — Beherbergungssteuer belegt (5 % des Bruttoübernachtungspreises für Leistungen ab dem 01.08.2026; Satzung vom 20.07.2026); keine kommunale Registrier-/Genehmigungspflicht belegt.
Wichtig
Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Ihre Unterlagen für Mülheim an der Ruhr vorbereiten
HostKlar füllt die Vorlagen aus Ihren Angaben, rechnet Ihre Termine aus und stellt die Zahlen fürs Finanzamt zusammen. Was für Ihre Wohnung gilt, sagt verbindlich die zuständige Stelle.