Kommunen-Radar · kreisfrei
Pflichten der Kurzzeitvermietung in Leverkusen
kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: gering
Pflichtenlage
| Thema | Status | Fakt (mit Quelle & Stand) |
|---|---|---|
| Zweckentfremdungssatzung | keine | Keine Zweckentfremdungssatzung: Die NRW-Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID ist laut MHKBD.NRW abschließend (Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster; seit 2025 Wesseling, seit 2026 Brühl) — Leverkusen ist nicht darunter. Damit kein kommunaler Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung aus diesem Titel. Es gilt die allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (Missstände/Mindeststandards) — das ist keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle. MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06); https://www.leverkusen.de/vv/produkte/FB63/Wohnungsaufsicht.php (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft |
| Bettensteuer / Übernachtungssteuer | beobachten | Im Ortsrechtsverzeichnis der Stadt Leverkusen (Abruf 2026-08-27) ist keine Beherbergungs-, Übernachtungs- oder Bettensteuersatzung verzeichnet. Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 07.07.2025 (TOP Ö 34, Vorlage 2025/3260 "Beherbergungssteuer — Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.03.2025") die Einführung einer Beherbergungssteuer mehrheitlich beschlossen. Laut städtischer Pressemitteilung vom 27.04.2026 ist die Einführung zum 01.01.2027 beabsichtigt; der Satzungsentwurf soll im Sommer 2026 der Politik vorgelegt werden. Ratsinformationssystem Stadt Leverkusen, Ratssitzung 07.07.2025, TOP Ö 34, Vorlage 2025/3260, https://ris.leverkusen.de/si0057.asp?__ksinr=1804 (Abruf 2026-08-27); Stadt Leverkusen, Pressemitteilung "Haushalt 2026 samt Haushaltssicherungskonzept" vom 27.04.2026, https://www.leverkusen.de/pressemodul/pressemitteilungen/april/haushalt-und-hsk (Abruf 2026-08-27); Ortsrechtsverzeichnis ohne Beherbergungssteuersatzung, https://www.leverkusen.de/rathaus-service/stadtverwaltung/ortsrecht.php (Abruf 2026-08-27) · Stand 27.04.2026 geprüft |
| Kurbeitrag / Gästebeitrag | unklar | Kurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst. winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Registrierpflicht (KVDG) | keine | Keine kommunale Registrierpflicht / Wohnraum-ID in Leverkusen: mangels Zweckentfremdungssatzung (NRW-Liste abschließend lt. MHKBD.NRW) besteht keine Wohnraum-ID-Pflicht. Das KVDG (Bundesgesetz) organisiert nur den Datenaustausch der Plattformen mit den Behörden — eine bundesweite Registrierungspflicht entsteht dadurch nicht; vor Betriebsstart aktuellen Stand der Kommune verifizieren. MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft |
| Geförderter Wohnraum (WFNG) | vorhanden | Öffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune. WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Nutzungsänderung & Planungsrecht | vorhanden | Laut der Dienstleistungsseite "Baugenehmigung" der Stadt Leverkusen im Kommunalportal.NRW wird das Baugenehmigungsverfahren u. a. für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen durchgeführt (Rechtsgrundlage BauO NRW; genehmigungsfreie Vorhaben nach § 62 BauO NRW verlinkt); als zuständige Stelle ist die Abteilung 630 Bauaufsicht Verwaltung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen (Tel. 0214 406-6301, 63@stadt.leverkusen.de) genannt. Eine stadteigene Veröffentlichung speziell zur baurechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen (Merkblatt/FAQ) war auf leverkusen.de nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27). Kommunalportal.NRW der Stadt Leverkusen, Dienstleistung "Baugenehmigung", https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16123/show (kein Standvermerk auf der Seite; Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft |
| Stellplätze | vorhanden | Die Stellplatzsatzung der Stadt Leverkusen (Ratsbeschluss 30.08.2021, ausgefertigt 24.09.2021, in Kraft seit 09.10.2021, gemäß § 8 befristet bis zum 31.12.2026) regelt auf Grundlage der §§ 48 und 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018 die Zahl notwendiger Kfz- und Fahrradstellplätze; die Richtzahlenliste sieht unter Nr. 6.3 für "Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe" 1 Stellplatz je 3 Betten (davon 75 % Besucheranteil) sowie 1 Fahrradabstellplatz je 10 Betten (mindestens 4) vor; eine eigene Richtzahl für Ferienwohnungen enthält die Liste nicht. Nach § 5 der Satzung beträgt der Ablösebetrag 23.000 EUR in Gebietszone I und 15.000 EUR im übrigen Stadtgebiet. Stellplatzsatzung der Stadt Leverkusen (Ratsbeschluss 30.08.2021, ausgefertigt 24.09.2021), § 5 (Ablösung), § 8 (In-/Außerkrafttreten), Richtzahlenliste Nr. 6.3, https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/dez-3/Stellplatzsatzung-mit-Anlagen.pdf (Abruf 2026-08-27); RIS-Vorlage 2021/0577, https://ris.leverkusen.de/vo0050.asp?__kvonr=8051 (Abruf 2026-08-27) · Stand 24.09.2021 geprüft |
| Brandschutz / Sonderbau | vorhanden | Landesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht. Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft |
Zuständige Stellen
- Bauaufsicht/Bauordnungsamt Leverkusen: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
- Stadt Leverkusen — Fachbereich 63, Abt. 630 Wohnungsaufsicht Verwaltung: Allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle) · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
Hinweise
- Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
- Gute Nachricht: keine Zweckentfremdungssatzung und keine kommunale Registrierpflicht in Leverkusen — die NRW-Liste der Kommunen mit Wohnraum-ID-Pflicht ist laut MHKBD.NRW abschließend (Stand 06.07.2026).
- Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): geringes Risiko — keine kommunale Registrier-/Genehmigungspflicht belegt; Bettensteuerlage vor Kalkulation bei der Stadt erfragen.
Wichtig
Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.
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