Kommunen-Radar · kreisfrei
Pflichten der Kurzzeitvermietung in Krefeld
kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: mittel
Pflichtenlage
| Thema | Status | Fakt (mit Quelle & Stand) |
|---|---|---|
| Zweckentfremdungssatzung | keine | Keine Zweckentfremdungssatzung: Die NRW-Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID ist laut MHKBD.NRW abschließend (Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster; seit 2025 Wesseling, seit 2026 Brühl) — Krefeld ist nicht darunter. Damit kein kommunaler Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung aus diesem Titel. Es gilt die allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (Missstände/Mindeststandards) — das ist keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle. MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06); https://service.krefeld.de/zweckentfremdung-von-wohnraum (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft |
| Bettensteuer / Übernachtungssteuer | beobachten | Im Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt Krefeld (Abruf 2026-08-27) ist keine Übernachtungs- oder Beherbergungssteuersatzung verzeichnet; als Steuersatzungen geführt sind dort nur Hundesteuer (2.10), Vergnügungssteuer (2.11), Grundsteuer-Kleinbeträge (2.13), Realsteuerhebesätze (2.14) und Zweitwohnungssteuer (2.18). Laut städtischer Meldung vom 16.07.2026 hat der Rat mit dem Haushaltsbeschluss vom 15.07.2026 jedoch "die Einführung einer sogenannten Bettensteuer für auswärtige Übernachtungsgäste festgelegt, die ab 2027 Erträge von jährlich 800.000 Euro erbringen soll"; eine Satzung mit Steuersatz und Bemessungsgrundlage liegt noch nicht vor. Stadt Krefeld, Pressemeldung "Stadtrat beschließt Haushalt für 2026" vom 16.07.2026, https://www.krefeld.de/stadtrat-beschliesst-haushalt-fuer-2026 (Abruf 2026-08-27); Ortsrecht der Stadt Krefeld, Kapitel 2 Steuern, https://service.krefeld.de/service/ortsrecht (Abruf 2026-08-27) · Stand 16.07.2026 geprüft |
| Kurbeitrag / Gästebeitrag | unklar | Kurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst. winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Registrierpflicht (KVDG) | beobachten | In der Wohnraum-ID-Liste auf bauportal.nrw (Abruf 2026-08-27) ist Krefeld nicht enthalten — gelistet sind nur Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster und Wesseling; das Portal erklärt: "In den übrigen Städten und Gemeinden besteht bei der Kurzzeitvermietung keine Registrierungspflicht." 2025 lag dem Rat der Stadt Krefeld allerdings der Entwurf einer Wohnraumschutzsatzung vor (Verwaltungsvorlage 7493/25), dessen § 12 eine Anzeigepflicht mit Wohnraum-Identitätsnummer für Kurzzeitvermietung vorsah (Beratung u.a. Planungsausschuss 25.03.2025); die Satzung ist nicht in Kraft getreten und die Einführung wurde laut Presseberichten im November 2025 gestoppt (nur Hinweis, kein Beleg). Bauportal NRW, "Wohnraum-ID" (Acht-Städte-Liste), https://www.bauportal.nrw/wohnraum-id (Abruf 2026-08-27); Entwurf Wohnraumschutzsatzung der Stadt Krefeld, Verwaltungsvorlage 7493/25, § 12 — Kopie unter https://www.sozialbuendnis-krefeld.de/wp-content/uploads/2025/12/Wohnraumschutzsatzung_der_Stadt_Krefeld_2025.pdf (Abruf 2026-08-27); Ratsverfahren dokumentiert im RIS Krefeld (Präsentation Wohnraumschutzsatzung, ris.krefeld.de) · Stand 27.08.2026 geprüft |
| Geförderter Wohnraum (WFNG) | vorhanden | Öffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune. WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Nutzungsänderung & Planungsrecht | vorhanden | Laut der Serviceportal-Seite "Baugenehmigung beantragen" der Stadt Krefeld ist "ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, wenn Sie eine bauliche Anlage errichten, ändern oder deren Nutzung ändern wollen"; zuständig ist der Fachbereich 63 — Bauaufsicht (Bauinfo-Büro, bauinfo@krefeld.de, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld). Landesrahmen ist der Genehmigungsvorbehalt für Nutzungsänderungen nach § 60 Abs. 1 BauO NRW 2018. Eine ferienwohnungs-spezifische Veröffentlichung der Stadt (Merkblatt/FAQ zur baurechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen) war nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27); die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich objektscharf nach Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB. Stadt Krefeld, Serviceportal "Baugenehmigung beantragen", https://service.krefeld.de/baugenehmigung (Abruf 2026-08-27, Seite ohne Standvermerk); BauO NRW 2018, § 60, RECHT.NRW.DE, https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/08122020-bauordnung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-landesbauordnung-2018-bauo-nrw/ (Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft |
| Stellplätze | vorhanden | Die Satzung der Stadt Krefeld über die Herstellung von Kfz-Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder vom 13.04.2023 (Bekanntmachung Krefelder Amtsblatt Nr. 16/2023, S. 144 ff.; Ortsrecht Nr. 6.25) setzt in Anlage 2 Nr. 6.2 für Beherbergungsbetriebe 1 Kfz-Stellplatz je 3 Beherbergungsräume sowie 1 Fahrradabstellplatz je 8 Beherbergungsräume (mindestens 4) an; "Wochenend- oder Ferienhäuser" sind in Anlage 2 Nr. 1.3 gesondert erfasst, der Begriff Ferienwohnung kommt in der Satzung nicht vor. § 9 lässt eine Ablösung notwendiger Kfz-Stellplätze gegen Geldbetrag zu (Ablösebeträge in gesonderter Satzung vom 29.10.2019); in Zone 0 sind nach § 4 Abs. 1 nur 25 % der notwendigen Stellplätze nachzuweisen, daneben bestehen ÖPNV-/SPNV-Reduktionen von je 10 % (Gesamtreduktion max. 50 %). Stellplatzsatzung der Stadt Krefeld vom 13.04.2023, Anlage 2 Nr. 6.2, §§ 4, 9 — Ortsrecht Nr. 6.25, https://service.krefeld.de/system/files/2024-05/6.25_stellplatzsatzung_der_stadt_krefeld.pdf (Abruf 2026-08-27); Bekanntmachung: Krefelder Amtsblatt Nr. 16/2023, S. 144 ff. · Stand 13.04.2023 geprüft |
| Brandschutz / Sonderbau | vorhanden | Landesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht. Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft |
Zuständige Stellen
- Bauaufsicht/Bauordnungsamt Krefeld: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
- Steueramt Krefeld: Beherbergungs-/Übernachtungssteuer · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
- Amt für Wohnungswesen Krefeld: Zweckentfremdung / Wohnraum-ID · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
Hinweise
- Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
- Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): mittleres Risiko — Bettensteuerlage unbelegt; keine Zweckentfremdungssatzung (NRW-Liste abschließend lt. MHKBD.NRW, Stand 06.07.2026).
Wichtig
Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.
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