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Pflichten der Kurzzeitvermietung in Köln

kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: erhöht

Pflichtenlage

ThemaStatusFakt (mit Quelle & Stand)
ZweckentfremdungssatzungvorhandenRegistrierpflicht/Zweckentfremdungsschutz vorhanden: Köln gehört zu den NRW-Städten mit Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung (Wohnraumstärkungsgesetz NRW / Wohnraum-ID); entgeltliche Überlassung über die Freigrenzen hinaus ist genehmigungspflichtig. Details objektscharf bei der Stadt prüfen.
bauportal.nrw / MHKBD.NRW — Wohnraum-ID: abschließende Liste der acht NRW-Städte mit Zweckentfremdungssatzung (Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Wesseling), i.V.m. Wohnraumstärkungsgesetz NRW (Abruf 2026-08-11) · Stand 05.07.2026 geprüft
Bettensteuer / ÜbernachtungssteuervorhandenÜbernachtungssteuer vorhanden, in Köln „Kulturförderabgabe“: 5 % des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages inkl. MwSt (ohne Bewirtung und Nebenleistungen). Seit 01.07.2024 sind auch beruflich zwingende Übernachtungen steuerpflichtig. Befreit sind laut Stadt u. a. Klassenfahrten mit Teilnehmerliste und ukrainische Geflüchtete. Anmeldung und Abführung durch den Beherbergungsbetrieb.
Frist: Vierteljährliche Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende
stadt-koeln.de/artikel/06845 und /artikel/06362 (Abruf 2026-08-11); Satzung über die Erhebung einer Kulturförderabgabe · Stand 11.08.2026 geprüft
Kurbeitrag / GästebeitragunklarKurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst.
winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Registrierpflicht (KVDG)vorhandenKommunale Registrierpflicht vorhanden: Köln gehört zu den acht NRW-Städten mit Zweckentfremdungssatzung und Wohnraum-ID — vor dem Start ist die Wohnraum-ID zu beantragen (volldigital über bauportal.nrw) und im Inserat anzugeben. Details und Fristen in der Zeile Zweckentfremdungssatzung; Belegungsanzeigen laufen über das Landesportal.
bauportal.nrw Wohnraum-ID (abschließende 8-Städte-Liste) und MHKBD.NRW (Abruf 2026-07-20) · Stand 20.07.2026 geprüft
Geförderter Wohnraum (WFNG)vorhandenÖffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune.
WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Nutzungsänderung & PlanungsrechtvorhandenLaut der Serviceseite "Antrag auf Nutzungsänderung" der Stadt Köln ist "für eine Nutzungsänderung ... immer eine Baugenehmigung" erforderlich, "auch wenn damit keine baulichen Änderungen in Verbindung stehen"; das Verfahren läuft als vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 über die Antragsberatung der Bauaufsicht (Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2), die Gebühr beträgt je nach Fläche und Nutzungsart 50 bis 5.000 Euro. Für die planungsrechtliche Einfügung verweist die städtische FAQ auf § 34 BauGB; die Zulässigkeit bleibt objektscharf vom Gebietstyp bzw. Bebauungsplan abhängig. Eine ausdrückliche städtische Veröffentlichung zur baurechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen ist auf den Bauaufsichts-Seiten nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27).
Stadt Köln, Serviceseite "Antrag auf Nutzungsänderung" (§ 64 BauO NRW 2018, Gebührenrahmen 50–5.000 €) — https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00135/index.html; Stadt Köln, "Häufig gestellte Fragen zur Nutzungsänderung" (Verweis auf § 34 BauGB, § 50 Abs. 1 BauO NRW 2018) — https://www.stadt-koeln.de/artikel/69323/index.html (beide ohne Standvermerk, Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft
StellplätzevorhandenLaut der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen der Stadt Köln vom 31.05.2022 (§§ 48 Abs. 3, 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018) sind nach Anlage 1 Nr. 7.2 für Hotels, Pensionen und Kurheime 1 Kfz-Stellplatz je 6 Betten und 1 Fahrradabstellplatz je 10 Betten (mindestens 4) anzusetzen; Ferienwohnungen sind in der Richtzahlentabelle nicht als eigene Nutzungsart aufgeführt. Nach § 4 Abs. 1 verringert sich die Pflichtzahl je nach ÖPNV-Erschließungsqualität um 10 bis 50 Prozent (digitale Reduktionskarte der Stadt unter stadt-koeln.de/reduktionskarte); nach §§ 6, 8 Abs. 1 ist eine Ablösung je notwendigem Stellplatz mit 15.320 € (Gebietszone 1), 10.600 € (Zone 2) bzw. 7.420 € (Zone 3) geregelt.
Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen der Stadt Köln vom 31.05.2022, Anlage 1 Nr. 7.2, §§ 4 Abs. 1, 6, 8 Abs. 1 — https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/stellplatzsatzung_31-05-2022.pdf (Abruf 2026-08-27); ergänzend Pressemitteilung der Stadt Köln vom 01.12.2023 zur Reduktionskarte — https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/26344/index.html · Stand 31.05.2022 geprüft
Brandschutz / SonderbauvorhandenLandesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht.
Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate
SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft

Zuständige Stellen

  • Bauaufsicht/Bauordnungsamt Köln: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Steueramt Köln: Beherbergungs-/Übernachtungssteuer · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Amt für Wohnungswesen Köln: Zweckentfremdung / Wohnraum-ID · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen

Hinweise

  • Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): erhöhtes Risiko — Kulturförderabgabe und Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung bestehen.
Wichtig

Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.

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