Kommunen-Radar · kreisfrei

Pflichten der Kurzzeitvermietung in Hamm

kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: gering

Pflichtenlage

ThemaStatusFakt (mit Quelle & Stand)
ZweckentfremdungssatzungkeineKeine Zweckentfremdungssatzung: Die NRW-Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID ist laut MHKBD.NRW abschließend (Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster; seit 2025 Wesseling, seit 2026 Brühl) — Hamm ist nicht darunter. Damit kein kommunaler Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung aus diesem Titel. Es gilt die allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (Missstände/Mindeststandards) — das ist keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle.
MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06); https://www.hamm.de/planen-bauen-wohnen/wohnen/wohnungsangelegenheiten (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft
Bettensteuer / ÜbernachtungssteuerkeineIm Ortsrechtsverzeichnis der Stadt Hamm ist in der Kategorie 'Steuern' (Abruf 2026-08-27) keine Beherbergungssteuer-, Übernachtungssteuer- oder Kulturförderabgabesatzung verzeichnet; aufgeführt sind dort ausschließlich Hundesteuer-, Jagdsteuer-, Hebesatz- (Realsteuern), Wettbürosteuer-, Zweitwohnungsteuer- sowie zwei Vergnügungssteuersatzungen. Hinweise auf einen Einführungsbeschluss oder konkrete Einführungspläne 2023–2026 waren nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27).
Ortsrecht der Stadt Hamm, Satzungsverzeichnis, Kategorie 'Steuern' (vollständige Liste: 7 Steuersatzungen, keine Beherbergungs-/Übernachtungssteuer), https://www.hamm.de/ortsrecht (Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft
Kurbeitrag / GästebeitragunklarKurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst.
winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Registrierpflicht (KVDG)keineKeine kommunale Registrierpflicht / Wohnraum-ID in Hamm: mangels Zweckentfremdungssatzung (NRW-Liste abschließend lt. MHKBD.NRW) besteht keine Wohnraum-ID-Pflicht. Das KVDG (Bundesgesetz) organisiert nur den Datenaustausch der Plattformen mit den Behörden — eine bundesweite Registrierungspflicht entsteht dadurch nicht; vor Betriebsstart aktuellen Stand der Kommune verifizieren.
MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft
Geförderter Wohnraum (WFNG)vorhandenÖffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune.
WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Nutzungsänderung & PlanungsrechtvorhandenLaut Serviceportal der Stadt Hamm (Dienstleistung 'Baugenehmigung - Nutzungsänderung') ist die bloße Änderung der Nutzungsart auch ohne bauliche Änderungen genehmigungspflichtig (Rechtsgrundlage BauO NRW 2018, u. a. § 62 zu Ausnahmen); zuständig ist das Bautechnische Bürgeramt (Amt für Bauordnung und Immissionsschutz), Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm, bauordnungsamt@stadt.hamm.de, Tel. 02381 17-4324. Eine ferienwohnungsspezifische Veröffentlichung der Stadt (Merkblatt/FAQ zur baurechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen) war nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27); die planungsrechtliche Zulässigkeit nach Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB bleibt vom Gebietstyp des konkreten Grundstücks abhängig.
Serviceportal der Stadt Hamm, 'Baugenehmigung - Nutzungsänderung' (Seite ohne Standvermerk), https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1387/show (Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft
StellplätzevorhandenDie Stellplatzsatzung der Stadt Hamm vom 19.12.2024 (Ratsbeschluss 10.12.2024 nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW; 1. Fortschreibung, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung vom 19.12.2024) gilt für das gesamte Stadtgebiet. Anlage 1 Nr. 6.2 setzt für 'Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe' 1 Pkw-Stellplatz je 4 Betten (Regelsatz) bzw. je 6 Betten in City/City-Umgebung sowie 1 Fahrradabstellplatz je 15 Betten (mindestens 4) an; Ferienwohnungen sind nicht als eigene Nutzungsart aufgeführt — nach § 3 Abs. 2 richtet sich der Bedarf dann nach dem voraussichtlichen tatsächlichen Bedarf mit vergleichbaren Nutzungen als Orientierung. Bei Nutzungsänderungen mit einem Mehrbedarf unter vier Kfz-Stellplätzen entfällt nach § 2 Abs. 2 Satz 2 die Herstellungspflicht. Ablösung nach § 5 i. V. m. Anlage 4: 3.000 EUR je Stellplatz im Stadtbezirk Mitte, 1.800 EUR im sonstigen Stadtgebiet, 500 EUR je Fahrradabstellplatz; 'Verkehrsbonus'-Abzüge von 10-40 % je nach Lage/ÖPNV nach Anlage 2, Mobilitätskonzept bis 30 % nach § 3 Abs. 7 i. V. m. Anlage 3; Verstöße sind nach § 6 mit Geldbuße bis 15.000 EUR bewehrt.
Frist: Stellplätze/Fahrradabstellplätze spätestens zur Nutzungsaufnahme fertigzustellen (§ 2 Abs. 3); Ablösebetrag fällig 1 Monat nach Zugang des Heranziehungsbescheids (Anlage 4 Nr. 3)
Stellplatzsatzung der Stadt Hamm vom 19.12.2024, § 1-§ 7 sowie Anlagen 1, 2, 3 und 4; Ortsrecht-Detailseite https://www.hamm.de/satzungen/satzungen/detail/347, Bekanntmachungs-PDF https://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv_neu/Dokumente/Bekanntmachungen/Bekanntmachung_Fortschreibung_Stellplatzsatzung.pdf, Anlagen-PDF https://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv_neu/Dokumente/Rathaus/Ortsrecht/Anlagen_Stellplatzsatzung.pdf (Abruf 2026-08-27) · Stand 19.12.2024 geprüft
Brandschutz / SonderbauvorhandenLandesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht.
Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate
SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft

Zuständige Stellen

  • Bauaufsicht/Bauordnungsamt Hamm: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Stadt Hamm — Amt für Soziales, Wohnen und Pflege: Allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle) · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen

Hinweise

  • Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Gute Nachricht: keine Zweckentfremdungssatzung und keine kommunale Registrierpflicht in Hamm — die NRW-Liste der Kommunen mit Wohnraum-ID-Pflicht ist laut MHKBD.NRW abschließend (Stand 06.07.2026).
  • Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): geringes Risiko — keine kommunale Registrier-/Genehmigungspflicht belegt; Bettensteuerlage vor Kalkulation bei der Stadt erfragen.
Wichtig

Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.

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