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Pflichten der Kurzzeitvermietung in Düsseldorf

kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: erhöht

Pflichtenlage

ThemaStatusFakt (mit Quelle & Stand)
ZweckentfremdungssatzungvorhandenRegistrierpflicht/Zweckentfremdungsschutz vorhanden: Düsseldorf zählt zu den NRW-Städten mit kommunalem Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung (Wohnraumstärkungsgesetz NRW / Wohnraum-ID). Kurzzeitvermietung von Wohnraum über die Bagatellgrenzen hinaus ist genehmigungspflichtig. Konkrete Satzungs-/Verfahrensdetails objektscharf bei der Stadt prüfen.
bauportal.nrw / MHKBD.NRW — Wohnraum-ID: abschließende Liste der acht NRW-Städte mit Zweckentfremdungssatzung (Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Wesseling), i.V.m. Wohnraumstärkungsgesetz NRW (Abruf 2026-08-11) · Stand 05.07.2026 geprüft
Bettensteuer / ÜbernachtungssteuervorhandenBeherbergungssteuer vorhanden: 3,00 € je Person und Nacht, Satzung vom 24.08.2023, erhoben seit 01.01.2024. Erfasst jede entgeltliche Beherbergung — Hotels ebenso wie Ferienwohnungen und Privatzimmer —, unabhängig vom Zweck der Reise, auch Tageszimmer. Befreit sind Personen unter 18 Jahren, Schul- und Jugendgruppenfahrten samt Begleitung sowie Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit; besteuert werden höchstens 21 zusammenhängende Nächte in derselben Einrichtung. Steuerschuldner ist der Gast, einziehen und abführen muss der Betreiber.
Frist: Vierteljährlich: Erklärung bis zum 15., Zahlung bis zum 30. Tag nach Quartalsende — Erklärung auch dann, wenn es keine steuerpflichtige Übernachtung gab
duesseldorf.de/steueramt/beherbergungssteuer (Abruf 2026-08-11); Beherbergungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf v. 24.08.2023 · Stand 11.08.2026 geprüft
Kurbeitrag / GästebeitragunklarKurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst.
winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Registrierpflicht (KVDG)vorhandenKommunale Registrierpflicht vorhanden: Düsseldorf gehört zu den acht NRW-Städten mit Zweckentfremdungssatzung und Wohnraum-ID — vor dem Start ist die Wohnraum-ID zu beantragen (volldigital über bauportal.nrw) und im Inserat anzugeben. Details und Fristen in der Zeile Zweckentfremdungssatzung; Belegungsanzeigen laufen über das Landesportal.
bauportal.nrw Wohnraum-ID (abschließende 8-Städte-Liste) und MHKBD.NRW (Abruf 2026-07-20) · Stand 20.07.2026 geprüft
Geförderter Wohnraum (WFNG)vorhandenÖffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune.
WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Nutzungsänderung & PlanungsrechtvorhandenLaut dem Serviceportal der Landeshauptstadt Düsseldorf (Dienstleistung 'Baugenehmigung – Allgemeine Verfahren') bedürfen 'die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen' der Baugenehmigung; zuständig ist das Bauaufsichtsamt, Abteilung Allgemeine Genehmigungsverfahren 63/2, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf (Landesrahmen: §§ 60, 62 BauO NRW 2018). Das Baulexikon des Bauaufsichtsamts (Stichwort 'Planungsrecht') erläutert, dass die zulässige Nutzungsart gebietsabhängig ist: nach Bebauungsplan oder – in bebauten Ortsteilen ohne Plan – nach dem Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung (§ 34 BauGB); die Zulässigkeit ist damit objektscharf zu klären. Eine ferienwohnungsspezifische Veröffentlichung der Stadt zur baurechtlichen Einordnung von Kurzzeitvermietung war nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27): kein Baulexikon-Eintrag 'Nutzungsänderung' (404), die städtische Zweckentfremdungsseite behandelt nur das Wohnraumschutzrecht.
Serviceportal Düsseldorf, 'Baugenehmigung – Allgemeine Verfahren' (Bauaufsichtsamt 63/2), https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/560/show; Baulexikon des Bauaufsichtsamts, Stichwort 'Planungsrecht', https://www.duesseldorf.de/bauaufsichtsamt/baulexikon-a-z/planungsrecht (beide Abruf 2026-08-27; Landesrahmen §§ 60, 62 BauO NRW 2018 via recht.nrw.de) · Stand 27.08.2026 geprüft
StellplätzevorhandenDie Landeshauptstadt Düsseldorf hat eine eigene Stellplatzsatzung: Laut der 'Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW (Stellplatzsatzung)' vom 28.08.2019 (Amtsblatt Nr. 37 v. 14.09.2019, gestützt auf § 48 Abs. 3 und § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018) richtet sich die Zahl notwendiger Kfz-Stellplätze nach den Richtzahl-Anlagen; die Anlage 'Berechnung Kfz-Stellplätze für andere Nutzungsarten' (Stadtrecht 60.104.2) setzt für die Kategorie 'Hotels, Pensionen, Krankenhäuser' 1 Stellplatz je 6 Betten an, Ferienwohnungen sind dort nicht eigens genannt. Nach § 5 der Satzung ist bei Herstellungsschwierigkeiten eine Ablösung durch Geldbetrag möglich; laut der 'Satzung über die Ablösung von Stellplätzen' vom 28.08.2019 (Stadtrecht 60.103) beträgt der Ablösebetrag im sonstigen (Nicht-Wohnen-)Ablösefall je Stellplatz 12.270 € (Zone I), 10.735 € (Zone II) bzw. 7.155 € (Zone III).
Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf v. 28.08.2019, § 5 und Anlage 60.104.2 (Kat. E), https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/60-1/60104-satzung-der-landeshauptstadt-duesseldorf-ueber-die-herstellung-von-stellplaetzen-und-garagen-sowie-von-abstellplaetzen-fuer-fahrraeder-nach-48-bauordnung-nrw-stellplatzsatzung; Satzung über die Ablösung von Stellplätzen v. 28.08.2019, https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/60-1/60-103 (Abruf 2026-08-27) · Stand 28.08.2019 geprüft
Brandschutz / SonderbauvorhandenLandesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht.
Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate
SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft

Zuständige Stellen

  • Bauaufsicht/Bauordnungsamt Düsseldorf: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Steueramt Düsseldorf: Beherbergungs-/Übernachtungssteuer · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Amt für Wohnungswesen Düsseldorf: Zweckentfremdung / Wohnraum-ID · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen

Hinweise

  • Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): erhöhtes Risiko — sowohl Bettensteuer als auch Kurzzeitvermietungs-Genehmigungsvorbehalt bestehen. Vor Kauf Verfahrensstand prüfen.
Wichtig

Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.

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