Kommunen-Radar · kreisfrei
Pflichten der Kurzzeitvermietung in Dortmund
kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: erhöht
Pflichtenlage
| Thema | Status | Fakt (mit Quelle & Stand) |
|---|---|---|
| Zweckentfremdungssatzung | vorhanden | Registrierpflicht/Zweckentfremdungsschutz vorhanden: Dortmund zählt zu den NRW-Städten mit Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung (Wohnraumstärkungsgesetz NRW / Wohnraum-ID). Details objektscharf bei der Stadt prüfen. bauportal.nrw / MHKBD.NRW — Wohnraum-ID: abschließende Liste der acht NRW-Städte mit Zweckentfremdungssatzung (Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Wesseling), i.V.m. Wohnraumstärkungsgesetz NRW (Abruf 2026-08-11) · Stand 05.07.2026 geprüft |
| Bettensteuer / Übernachtungssteuer | vorhanden | Beherbergungsabgabe vorhanden: 7,5 % des Gesamtbetrages der Beherbergungsentgelte einschließlich Mehrwertsteuer, Satzung vom 14.02.2023; seit 01.04.2023 werden neben privaten auch berufliche Übernachtungen erfasst. Einzuziehen ist die Abgabe durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebes; Buchungsunterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren und der Stadt auf Verlangen vorzulegen. Frist: Vierteljährlich: Erklärung bis zum 15., Zahlung bis zum 20. Tag nach Quartalsende dortmund.de/services/beherbergungsabgabe.html (Abruf 2026-08-11); Beherbergungsabgabensatzung v. 14.02.2023 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Kurbeitrag / Gästebeitrag | unklar | Kurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst. winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Registrierpflicht (KVDG) | vorhanden | Kommunale Registrierpflicht vorhanden: Dortmund gehört zu den acht NRW-Städten mit Zweckentfremdungssatzung und Wohnraum-ID — vor dem Start ist die Wohnraum-ID zu beantragen (volldigital über bauportal.nrw) und im Inserat anzugeben. Details und Fristen in der Zeile Zweckentfremdungssatzung; Belegungsanzeigen laufen über das Landesportal. bauportal.nrw Wohnraum-ID (abschließende 8-Städte-Liste) und MHKBD.NRW (Abruf 2026-07-20) · Stand 20.07.2026 geprüft |
| Geförderter Wohnraum (WFNG) | vorhanden | Öffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune. WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Nutzungsänderung & Planungsrecht | vorhanden | Nach § 60 Abs. 1 BauO NRW 2018 bedürfen Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit die §§ 61–63, 78 und 79 nichts anderes bestimmen (so wiedergegeben im Bauportal NRW, 'Rechtsgrundlagen zum Bauen'). Die Stadt Dortmund nimmt Bauanträge — Nutzungsänderungen eingeschlossen ('bestehendes Gebäude … anders nutzen') — laut ihrer Seite 'Bauantrag digital/analog' im vereinfachten Verfahren nach § 64 bzw. für große Sonderbauten nach § 65 BauO NRW 2018 entgegen, digital ausschließlich über das Bauportal.NRW, und hält dort auch ein Formular 'Anzeige der befristeten Nutzungsänderung' vor. Auf der städtischen Wohnraumschutz-Seite stellt die Stadt klar, dass das Verfahren beim Bauordnungsamt unabhängig vom wohnraumschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist und dessen Genehmigung nicht ersetzt; die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich objektscharf nach Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB — ein ferienwohnungsspezifisches Merkblatt der Dortmunder Bauaufsicht war nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27). Stadt Dortmund, 'Bauantrag digital/analog' — https://www.dortmund.de/themen/planen-und-bauen/bauvorschriften-und-verfahren/bauordnung/bauantrag-digital-analog/; Stadt Dortmund, 'Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot' — https://www.dortmund.de/themen/wohnen/wohnraumschutz-und-zweckentfremdungsverbot/; Bauportal NRW, 'Rechtsgrundlagen zum Bauen' (§ 60 Abs. 1 BauO NRW 2018) — https://bauportal.nrw/rechtsgrundlagen-zum-bauen (alle Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft |
| Stellplätze | vorhanden | Laut § 2 Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund vom 29.09.2022 (i. d. F. der Änderungssatzungen vom 23.05.2024 und 04.07.2024; Rechtsgrundlage § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW) sind bei Errichtung und wesentlicher Änderung der Nutzung von Anlagen notwendige Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze nach Anlage 1 herzustellen; Anlage 1 Nr. 6.5 setzt für Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1 Kfz-Stellplatz je 4 Betten und 1 Fahrradabstellplatz je 23 Betten (mindestens 4) an — Ferienwohnungen sind nicht eigens gelistet, für nicht aufgeführte Nutzungsarten bestimmt § 3 Abs. 4 den Bedarf anhand vergleichbarer Richtzahlen. Nach §§ 4–6 sind Minderungen um bis zu 90 % möglich (u. a. Zentralitäts-Bonus 15–30 % je Zone, Schienen- und Bus-Bonus, ÖPNV-abhängig); eine Ablösung ist nach § 9 nur in den vier Zonen des § 10 möglich, der Geldbetrag je Kfz-Stellplatz beträgt nach § 11 zonenabhängig 6.250 bis 12.000 Euro (je Fahrradabstellplatz 1.000 Euro). Für den Hochschul-Campus in Barop gilt laut städtischer Satzungsübersicht seit 22.02.2025 eine gesonderte Stellplatzsatzung. Frist: Notwendige Stellplätze spätestens zur Nutzungsaufnahme fertigzustellen (§ 2 Abs. 2); Zahlung des Ablösebetrags vor Baubeginn nachzuweisen (§ 9 Abs. 9) Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund vom 29.09.2022 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 04.07.2024, §§ 2–4, 9–11 und Anlage 1 Nr. 6.5 — https://www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtplanungs-und-bauordnungsamt/downloads/baurechtliche-satzungen/neufassung-stellplatzsatzung.pdf sowie Anlage 1: https://www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtplanungs-und-bauordnungsamt/downloads/baurechtliche-satzungen/stellplatzsatzung_anlage-1.pdf; Übersichtsseite: https://www.dortmund.de/themen/planen-und-bauen/stadtplanung/baurechtliche-satzungen/stellplatzsatzungen/ (Abruf 2026-08-27) · Stand 04.07.2024 geprüft |
| Brandschutz / Sonderbau | vorhanden | Landesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht. Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft |
Zuständige Stellen
- Bauaufsicht/Bauordnungsamt Dortmund: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
- Steueramt Dortmund: Beherbergungs-/Übernachtungssteuer · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
- Amt für Wohnungswesen Dortmund: Zweckentfremdung / Wohnraum-ID · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
Hinweise
- Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
- Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): erhöhtes Risiko — Bettensteuer inkl. Geschäftsreisen und Kurzzeitvermietungs-Genehmigungsvorbehalt bestehen.
Wichtig
Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.
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