Kommunen-Radar · kreisfrei
Airbnb-Pflichten in Bonn
kreisfrei, NRW — redaktionelle Risiko-Einordnung: erhöht
Pflichtenlage
| Thema | Status | Fakt (mit Quelle & Stand) |
|---|---|---|
| Zweckentfremdungssatzung | vorhanden | Registrierpflicht/Zweckentfremdungsschutz vorhanden: Bonn zählt zu den NRW-Städten mit Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung (Wohnraumstärkungsgesetz NRW / Wohnraum-ID). Details objektscharf bei der Stadt prüfen. Stand 05.07.2026 · WebSearch 2026-07-05: deutschland-monteurzimmer.de (Registrierpflicht nur in Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Wesseling) i.V.m. Land.NRW / Wohnraumstärkungsgesetz NRW geprüft |
| Bettensteuer / Übernachtungssteuer | vorhanden | Beherbergungssteuer vorhanden: laut Stadt Bonn 6 % bis 31.12.2025, ab 01.01.2026 7 % des Übernachtungspreises. Satz vor Kalkulation verifizieren. Stand 05.07.2026 · WebSearch 2026-07-05: erfolgreicher-vermieten.de/Tageskarte.io/HOGAPAGE sowie städtische Steuerämter (Düsseldorf/Essen/Bonn) geprüft |
| Registrierpflicht (KVDG) | beobachten | KVDG (Bundestag 23.04.2026, formal gültig seit 20.05.2026) baut bundesweit ein Registrierungsverfahren auf (zentrale Zugangsstelle Bundesnetzagentur); kommunale Umsetzung 2026/27 im Entstehen. Vor Betriebsstart aktuellen Stand für die Kommune verifizieren. Stand 20.05.2026 · KVDG (Bundesgesetz) — kommunale Umsetzung offen zu verifizieren |
| Planungsrecht (Gebietstyp) | unklar | Zulässigkeit der Beherbergung hängt vom Gebietstyp des konkreten Grundstücks ab: in MI/MK/GE regelzulässig, in WA nur ausnahmsweise, in WR unzulässig bis Ausnahme. Der maßgebliche B-Plan bzw. § 34 BauGB ist objektscharf zu prüfen — generischer Hinweis, keine adressbezogene Aussage. Bauvoranfrage klärt den Einzelfall. Frist: Bauvoranfrage: typ. 2 Monate Prüfung Stand 05.07.2026 · // agent-knowledge: unbestätigt, vor Nutzung prüfen zu verifizieren |
| Stellplätze | unklar | Stellplatzbedarf richtet sich nach StellplatzVO NRW bzw. einer etwaigen kommunalen Stellplatzsatzung (Richtwert häufig 1 Stellplatz je 3 Gastzimmer). Ob eine eigene Satzung, Ablösebeträge oder ÖPNV-Reduktionen bestehen, ist stadtspezifisch beim Bauordnungsamt zu erfragen — hier nicht abschließend recherchiert. Stand 05.07.2026 · // agent-knowledge: unbestätigt, vor Nutzung prüfen zu verifizieren |
| Brandschutz / Sonderbau | vorhanden | Landesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht. Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate Stand 05.07.2026 · SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) geprüft |
Zuständige Stellen
- Bauaufsicht/Bauordnungsamt Bonn — Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung
- Steueramt Bonn — Beherbergungs-/Übernachtungssteuer
- Amt für Wohnungswesen Bonn — Zweckentfremdung / Wohnraum-ID
Hinweise
- Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
- Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): erhöhtes Risiko — Bettensteuer (Erhöhung 2026) und Kurzzeitvermietungs-Genehmigungsvorbehalt bestehen.
Wichtig
Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.