Kommunen-Radar · kreisfrei

Pflichten der Kurzzeitvermietung in Bochum

kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: gering

Pflichtenlage

ThemaStatusFakt (mit Quelle & Stand)
ZweckentfremdungssatzungkeineKeine Zweckentfremdungssatzung: Die NRW-Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID ist laut MHKBD.NRW abschließend (Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster; seit 2025 Wesseling, seit 2026 Brühl) — Bochum ist nicht darunter. Damit kein kommunaler Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung aus diesem Titel. Es gilt die allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (Missstände/Mindeststandards) — das ist keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle.
MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft
Bettensteuer / ÜbernachtungssteuerkeineNach vorliegender Berichterstattung (Stand 2024/2025) erhob Bochum keine Beherbergungssteuer und plante keine. Vor Kalkulation aktuellen Ratsstand verifizieren, da einführbar.
erfolgreicher-vermieten.de / Tageskarte.io / HOGAPAGE sowie städtische Steuerämter (Düsseldorf/Essen/Bonn) · Stand 05.07.2026 geprüft
Kurbeitrag / GästebeitragunklarKurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst.
winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Registrierpflicht (KVDG)keineIn der abschließenden Wohnraum-ID-Liste des Landes NRW ist Bochum nicht verzeichnet: Laut bauportal.nrw (Seite "Wohnraum-ID", Abruf 2026-08-27) besteht die Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietung nur in Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster und Wesseling; wörtlich: "In den übrigen Städten und Gemeinden besteht bei der Kurzzeitvermietung keine Registrierungspflicht." Die seit dem 15.07.2025 geltende "Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum" (Wohnraumschutzsatzung) stellt laut städtischer Wohnraumschutz-Seite Wohnungsleerstand über sechs Monate und Wohnraumabriss unter Genehmigungsvorbehalt und nennt keine Registrierungspflicht oder Wohnraum-ID für Kurzzeitvermietung.
bauportal.nrw — "Wohnraum-ID" (abschließende Acht-Städte-Liste), https://www.bauportal.nrw/wohnraum-id/wohnraum-id (Abruf 2026-08-27); Stadt Bochum — "Wohnraumschutz" (Wohnraumschutzsatzung seit 15.07.2025), https://www.bochum.de/Amt-fuer-Stadtplanung-und-Wohnen/Dienstleistungen-und-Infos/Wohnraumschutz (Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft
Geförderter Wohnraum (WFNG)vorhandenÖffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune.
WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Nutzungsänderung & PlanungsrechtvorhandenDie Stadt Bochum veröffentlicht den Genehmigungsvorbehalt selbst: Laut der Seite "Baugenehmigung" des Bauordnungsamts ist "für alle Baumaßnahmen ... grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich – also für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und für den Abbruch von baulichen Anlagen" (gesetzliche Grundlage laut Seite: BauO NRW; Landesrahmen: § 60 BauO NRW 2018). Die FAQ-Seite des Bauordnungsamts ergänzt, dass eine Baugenehmigung an eine bestimmte Nutzung gekoppelt ist und jeder, der von der genehmigten Nutzung abweichen möchte, einen Antrag auf Änderung der Nutzung beim Bauordnungsamt stellen muss — auch ohne bauliche Veränderung. Eine ferienwohnungsspezifische Veröffentlichung der Stadt (Merkblatt/FAQ zu Ferienwohnungen) war nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27); die planungsrechtliche Zulässigkeit nach B-Plan bzw. § 34 BauGB (Gebietstyp) bleibt objektscharf zu prüfen.
Stadt Bochum, Bauordnungsamt — "Baugenehmigung", https://www.bochum.de/Bauordnungsamt/Dienstleistungen-und-Infos/Baugenehmigung, und "Fragen und Antworten zum Thema Bauordnung", https://www.bochum.de/Bauordnungsamt/Fragen-und-Antworten-zum-Thema-Bauordnung (beide ohne Standvermerk, Abruf 2026-08-27); Landesrahmen: § 60 BauO NRW 2018, recht.nrw.de (Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft
StellplätzevorhandenDie Stadt Bochum hat eine eigene Stellplatzsatzung auf Grundlage der BauO NRW 2018 (eingeführt 2022; aktuelle Fassung laut städtischer Seite "Stand: Juli 2026", amtliche Datei Stellplatzsatzung_2026_07_30_komplett.pdf) sowie eine Stellplatzablösesatzung (Stand: Juli 2022). Der Stellplatz- und Fahrradabstellplatzbedarf je Nutzungsart ergibt sich aus der Richtzahlentabelle (Anlage 1 zur Satzung); laut Stadtseite ist eine Minderung der notwendigen Stellplätze um bis zu 50 % bei guter ÖPNV-Lagegunst bzw. qualifiziertem gutachterlichen Mobilitätskonzept möglich, und wenn die Herstellung nicht oder nur schwer möglich ist, besteht die Ablösemöglichkeit nach der Stellplatzablösesatzung mit Gebietszonen und Ablösebeträgen. Die konkrete Richtzahl für Beherbergungsbetriebe/Ferienwohnungen steht in Anlage 1 (PDF), war im Abruf jedoch nicht maschinenlesbar und ist hier nicht beziffert.
Stadt Bochum — "Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung", https://www.bochum.de/Amt-fuer-Stadtplanung-und-Wohnen/Dienstleistungen-und-Infos/Stellplatzsatzung-und-Stellplatzabloesesatzung (Abruf 2026-08-27); dort verlinkt: "Stellplatzsatzung mit Anlagen (Stand: Juli 2026)", https://www.bochum.de/C125830C0042AB74/vwContentByKey/W2DWU95D581BOCMDE/$FILE/Stellplatzsatzung_2026_07_30_komplett.pdf; Satzungsermächtigung: § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018 · Stand 30.07.2026 geprüft
Brandschutz / SonderbauvorhandenLandesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht.
Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate
SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft

Zuständige Stellen

  • Bauaufsicht/Bauordnungsamt Bochum: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Steueramt Bochum: Beherbergungs-/Übernachtungssteuer · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Amt für Wohnungswesen Bochum: Zweckentfremdung / Wohnraum-ID · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen

Hinweise

  • Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): geringes Risiko — keine belegte Bettensteuer; keine Zweckentfremdungssatzung (NRW-Liste abschließend lt. MHKBD.NRW, Stand 06.07.2026).
Wichtig

Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.

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