Kommunen-Radar · kreisfrei
Pflichten der Kurzzeitvermietung in Bielefeld
kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: gering
Pflichtenlage
| Thema | Status | Fakt (mit Quelle & Stand) |
|---|---|---|
| Zweckentfremdungssatzung | keine | Keine Zweckentfremdungssatzung: Die NRW-Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID ist laut MHKBD.NRW abschließend (Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster; seit 2025 Wesseling, seit 2026 Brühl) — Bielefeld ist nicht darunter. Damit kein kommunaler Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung aus diesem Titel. Es gilt die allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (Missstände/Mindeststandards) — das ist keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle. MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06); https://www.bielefeld.de/wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft |
| Bettensteuer / Übernachtungssteuer | beobachten | Der Rat der Stadt Bielefeld hat am 16.07.2026 (TOP 3.1.1, Drucks.-Nr. 1742/2025-2030, Ersetzungsantrag der Fraktionen CDU/SPD vom 14.07.2026) die Beherbergungssteuersatzung mit Änderung beschlossen: 3,00 Euro je entgeltlicher Übernachtung; der ursprüngliche Satzungsentwurf sah 5 % des Bruttoübernachtungspreises vor, dieser § 4 entfiel durch den Änderungsantrag. Laut § 2 der Satzungsanlage sind neben Hotels und Pensionen ausdrücklich auch Ferienwohnungen sowie Privatzimmer und -wohnungen erfasst; Steuerschuldner ist der Gast, der Betreiber ist als Steuerentrichtungspflichtiger zum Einzug und zur Abführung heranzuziehen (§ 5). Nach § 14 tritt die Satzung zum 01.01.2027 in Kraft; zum 01.01.2027 bestehende Betriebe sind bis 01.04.2027 elektronisch anzuzeigen (§ 5 Abs. 5), die Steuererklärung ist quartalsweise bis zum 10. Tag nach Quartalsende zu übermitteln (§ 7). Im Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt Bielefeld (Abruf 2026-08-27) ist die Beherbergungssteuersatzung noch nicht verzeichnet; eine öffentliche Bekanntmachung war nicht auffindbar. Frist: Ab Inkrafttreten 01.01.2027: Bestandsbetriebe bis 01.04.2027 elektronisch anzeigen; Quartals-Steuererklärung bis zum 10. Tag nach Quartalsende (10.04., 10.07., 10.10., 10.01.) Ratsbeschluss der Stadt Bielefeld v. 16.07.2026, TOP 3.1.1, Drucks.-Nr. 1742/2025-2030 (Änderungsantrag CDU/SPD, § 3 n.F.: 3 EUR je Übernachtung) mit Anlage Beherbergungssteuersatzung (§§ 2, 5, 7, 14), Ratsinformationssystem: https://anwendungen.bielefeld.de/bi/si0057.asp?__ksinr=8250, Dokumente: https://anwendungen.bielefeld.de/bi/getfile.asp?id=876401&type=do und https://anwendungen.bielefeld.de/bi/getfile.asp?id=876408&type=do (Abruf 2026-08-27); Ortsrecht-Verzeichnis ohne Eintrag: https://www.bielefeld.de/ortsrecht (Abruf 2026-08-27) · Stand 16.07.2026 geprüft |
| Kurbeitrag / Gästebeitrag | unklar | Kurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst. winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Registrierpflicht (KVDG) | keine | Keine kommunale Registrierpflicht / Wohnraum-ID in Bielefeld: mangels Zweckentfremdungssatzung (NRW-Liste abschließend lt. MHKBD.NRW) besteht keine Wohnraum-ID-Pflicht. Das KVDG (Bundesgesetz) organisiert nur den Datenaustausch der Plattformen mit den Behörden — eine bundesweite Registrierungspflicht entsteht dadurch nicht; vor Betriebsstart aktuellen Stand der Kommune verifizieren. MHKBD.NRW, Themenportal Mieterschutz und Wohnungsaufsicht — abschließende Liste der Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung/Wohnraum-ID: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht (Abruf 2026-07-06) · Stand 06.07.2026 geprüft |
| Geförderter Wohnraum (WFNG) | vorhanden | Öffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune. WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft |
| Nutzungsänderung & Planungsrecht | vorhanden | Die Stadt Bielefeld veröffentlicht eine eigene Bauamts-Seite 'Nutzungsänderungen' (Abruf 2026-08-27, ohne Standvermerk), die genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen mit und ohne bauliche Änderungen unterscheidet; der Bauantrag ist danach mit Flurkartenauszug, Grundrissen im Maßstab 1:100 und Betriebsbeschreibung beim Bauamt einzureichen, die Bauberatung erteilt Auskunft zur planungsrechtlichen Zulässigkeit und Genehmigungspflicht. Ferienwohnungen oder Beherbergung werden auf der Seite nicht ausdrücklich genannt (Beispiele dort: Gaststätten, Spielhallen, Arztpraxen). Landesrechtlicher Rahmen: Nach § 60 BauO NRW 2018 bedürfen Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit nicht §§ 61-63, 78, 79 anderes bestimmen (verfahrensfreie Vorhaben: § 62); die gebietsbezogene Zulässigkeit richtet sich objektscharf nach Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB. Stadt Bielefeld, Bauamt, Seite 'Nutzungsänderungen': https://www.bielefeld.de/node/7494 (ohne Standvermerk, Abruf 2026-08-27); BauO NRW 2018 §§ 60, 62 (Landesbauordnung, konsolidierte Fassung): https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-and-regulations/2018/08/08/c3e1a4/2024-01-01-bauordnung-fuer-das-land-nordrhein-west.pdf (Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft |
| Stellplätze | vorhanden | Laut der 'Satzung über die Errichtung von Stellplätzen und die Erhebung von Ablösebeträgen' der Stadt Bielefeld vom 12.12.2018 (Ratsbeschluss 06.12.2018, in Kraft ab 01.01.2019, gestützt auf §§ 48 Abs. 3 und 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018) sind bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen mit Kfz-Verkehr notwendige Stellplätze herzustellen (§ 2). Für Gebäude ohne Wohnungen — damit auch Beherbergungsnutzungen — verweist § 3 Abs. 3 auf die Richtzahlen der Anlage zu Nr. 51.11 der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung NRW (Fassung v. 01.03.2000); bei überdurchschnittlich guter ÖPNV-Anbindung ist eine Reduktion um bis zu 30 % möglich. Eine Ablösung ist nach § 5 möglich, die Beträge je Stellplatz betragen nach § 7: 6.650 Euro (Zone I Innenstadt Bielefeld), 4.650 Euro (Zone II Innenstadt Brackwede), 2.660 Euro (Zone III übriges Stadtgebiet). Eine 'Neue Stellplatzsatzung' (Vorlage 8931/2020-2025) war 2025 in Gremienberatung; die städtische Seite 'Stellplätze' führt zum Abruf 2026-08-27 weiterhin die Satzung von 2018 als geltend. Satzung über die Errichtung von Stellplätzen und die Erhebung von Ablösebeträgen der Stadt Bielefeld v. 12.12.2018, §§ 2, 3, 5, 6, 7: https://www.bielefeld.de/sites/default/files/datei/2020/Stellplatzsatzung.pdf (Abruf 2026-08-27); städtische Übersichtsseite 'Stellplätze': https://www.bielefeld.de/stellplaetze (Abruf 2026-08-27) · Stand 12.12.2018 geprüft |
| Brandschutz / Sonderbau | vorhanden | Landesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht. Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft |
Zuständige Stellen
- Bauaufsicht/Bauordnungsamt Bielefeld: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
- Stadt Bielefeld — Wohnungsaufsicht (Bauamt): Allgemeine Wohnungsaufsicht nach WohnStG NRW (keine Zweckentfremdungs-Genehmigungsstelle) · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
Hinweise
- Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
- Gute Nachricht: keine Zweckentfremdungssatzung und keine kommunale Registrierpflicht in Bielefeld — die NRW-Liste der Kommunen mit Wohnraum-ID-Pflicht ist laut MHKBD.NRW abschließend (Stand 06.07.2026).
- Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): geringes Risiko — keine kommunale Registrier-/Genehmigungspflicht belegt; Bettensteuerlage vor Kalkulation bei der Stadt erfragen.
Wichtig
Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.
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