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Pflichten der Kurzzeitvermietung in Aachen

kreisfrei, NRW. Redaktionelle Risiko-Einordnung: erhöht

Pflichtenlage

ThemaStatusFakt (mit Quelle & Stand)
ZweckentfremdungssatzungvorhandenRegistrierpflicht/Zweckentfremdungsschutz vorhanden: Aachen zählt zu den NRW-Städten mit Genehmigungsvorbehalt für Kurzzeitvermietung (Wohnraumstärkungsgesetz NRW / Wohnraum-ID). Details objektscharf bei der Stadt prüfen.
bauportal.nrw / MHKBD.NRW — Wohnraum-ID: abschließende Liste der acht NRW-Städte mit Zweckentfremdungssatzung (Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Wesseling), i.V.m. Wohnraumstärkungsgesetz NRW (Abruf 2026-08-11) · Stand 05.07.2026 geprüft
Bettensteuer / ÜbernachtungssteuervorhandenBeherbergungsabgabe vorhanden — neu seit 01.01.2026: 2,50 € pro Übernachtung, längstens für 21 Tage im Kalenderjahr im selben Beherbergungsbetrieb. Die Satzung nennt neben Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Jugendherbergen ausdrücklich Übernachtungen, die über Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking vermittelt wurden. Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schul- und vergleichbare Jugendfahrten sowie Buchungen, die vor Inkrafttreten verbindlich bestätigt waren; Kurbeitragspflichtige waren laut Serviceportal bis 31.03.2026 befreit. Die Erklärung reicht der Betrieb mit dem PDF-Vordruck der Stadt ein.
serviceportal.aachen.de — Beherbergungsabgabe (Abruf 2026-08-11); Beherbergungsabgabesatzung der Stadt Aachen, Ratsbeschluss 09.07.2025 · Stand 11.08.2026 geprüft
Kurbeitrag / GästebeitragunklarKurbeitrag (auch Gästebeitrag) wird von Kur-, Erholungs- und Tourismusorten per Satzung auf Grundlage des KAG NRW erhoben — typischerweise je Person und Aufenthaltstag. Das Muster ist überall gleich: der Beherbergungsbetrieb zieht ein, führt an die Gemeinde ab, führt ein Gästeverzeichnis und hängt die Satzung in der Unterkunft aus. Belegte Beispiele in NRW: Winterberg 3,00 € je Person und Tag ab 15 Jahren; Bad Salzuflen (Kurkarte spätestens am ersten Werktag nach Anreise); Schleiden/Eifel ausdrücklich auch für Ferienwohnungen. Eine landesweite Liste der Kurbeitrags-Kommunen existiert öffentlich nicht — ob am Objektstandort einer erhoben wird, sagt nur die Gemeinde selbst.
winterberg.de/vermieter/kurbeitrag-winterberg; stadt-bad-salzuflen.de (Kurbeitragssatzung); schleiden.de (Kurbeitrag) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Registrierpflicht (KVDG)vorhandenKommunale Registrierpflicht vorhanden: Aachen gehört zu den acht NRW-Städten mit Zweckentfremdungssatzung und Wohnraum-ID — vor dem Start ist die Wohnraum-ID zu beantragen (volldigital über bauportal.nrw) und im Inserat anzugeben. Details und Fristen in der Zeile Zweckentfremdungssatzung; Belegungsanzeigen laufen über das Landesportal.
bauportal.nrw Wohnraum-ID (abschließende 8-Städte-Liste) und MHKBD.NRW (Abruf 2026-07-20) · Stand 20.07.2026 geprüft
Geförderter Wohnraum (WFNG)vorhandenÖffentlich geförderter Wohnraum („Sozialwohnung“) darf nicht ohne Genehmigung zur dauernden Gästebeherbergung oder gewerblichen Zimmervermietung genutzt werden; Grundlage ist das WFNG NRW (Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRW, Bindungsdauer nach §§ 22, 23). Das gilt landesweit und unabhängig davon, ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat und ob 90 Tage unterschritten werden. Zweckentfremdungssatzungen greifen erst, wenn die Bindung entfallen ist. Ob eine Wohnung gefördert ist, steht in Förderzusage oder Kaufvertrag; im Zweifel klärt es die Wohnungsbauförderungsstelle der Kommune.
WFNG NRW §§ 21–23 i.V.m. kommunalen Amtsseiten (u. a. Paderborn, Köln, Dortmund) — Abruf 2026-08-11 · Stand 11.08.2026 geprüft
Nutzungsänderung & PlanungsrechtvorhandenDie Stadt Aachen veröffentlicht auf der Serviceportal-Seite 'Baugenehmigung, Bauantragsformulare, Vordrucke' den Hinweis: 'Grundsätzlich ist für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung oder der Abbruch baulicher Anlagen eine Baugenehmigung erforderlich'; zuständig ist der Fachbereich Bauaufsicht (FB 63), Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen. Landesrechtlicher Rahmen ist § 60 Abs. 1 BauO NRW 2018 — laut Bauportal NRW bedürfen Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung der Baugenehmigung, soweit die §§ 61 bis 63, 78 und 79 nichts anderes bestimmen; die gebietsbezogene Zulässigkeit einer Beherbergungsnutzung richtet sich objektscharf nach Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB. Eine ferienwohnungsspezifische Veröffentlichung der Aachener Bauaufsicht (Merkblatt/FAQ) war nicht auffindbar (Abruf 2026-08-27).
Frist: Laut Serviceportal verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Vorhaben begonnen wird; Verlängerung auf Antrag um jeweils ein Jahr
Serviceportal der Stadt Aachen, Dienstleistung 'Baugenehmigung, Bauantragsformulare, Vordrucke' (ohne Standvermerk): https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3455/show (Abruf 2026-08-27); Bauportal NRW, 'Rechtsgrundlagen zum Bauen' zu § 60 BauO NRW 2018: https://bauportal.nrw/rechtsgrundlagen-zum-bauen (Abruf 2026-08-27) · Stand 27.08.2026 geprüft
StellplätzevorhandenLaut § 1 Abs. 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen vom 23.06.2025 (Ratsbeschluss 18.06.2025, in Kraft seit 01.08.2025, Rechtsgrundlage § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018) sind bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen notwendige Kfz- und Fahrradabstellplätze herzustellen; Anlage 1 Nr. 6.2 setzt für Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1 Stellplatz je 4 Betten (davon 75 % Besucheranteil) sowie 1 Fahrradabstellplatz je 8 Betten (mindestens 4) an, Ferienwohnungen sind nicht als eigene Nutzungsart gelistet — für nicht aufgeführte Nutzungen gilt nach § 4 Abs. 6 der voraussichtliche tatsächliche Bedarf mit Anlage 1 als Orientierung. Nach § 4 Abs. 4 sind bei einer Nutzungsänderung keine Stellplätze für den Mehrbedarf herzustellen, wenn dieser weniger als vier Stellplätze beträgt; nach § 5 reduziert sich die ermittelte Zahl in Gebietszone I um 50 % und in Zone II um 25 %. Eine Ablösung ist nach §§ 7–8 möglich (je Kfz-Stellplatz für sonstige Vorhaben 17.250 € in Zone I, 14.200 € in Zone II, 9.500 € in Zone III; Fahrradabstellplatz 850/750/650 €).
Frist: Stellplätze bis spätestens Nutzungsaufnahme fertigzustellen (§ 4 Abs. 10); Ablösebeträge fällig spätestens einen Monat nach Vertragsabschluss und vor Erteilung der Baugenehmigung (§ 9)
Stellplatzsatzung der Stadt Aachen vom 23.06.2025, § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 4/6/10, § 5, §§ 7–9, Anlage 1 Nr. 6.2; https://www.aachen.de/in-aachen-leben/politik-und-verwaltung/stadtrecht/bauwesen/stellplatzsatzung.pdf (amtliche Stadtrecht-Seite; bekannt gemacht 05.07.2025, in Kraft 01.08.2025; Abruf 2026-08-27) · Stand 23.06.2025 geprüft
Brandschutz / SonderbauvorhandenLandesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht.
Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate
SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft

Zuständige Stellen

  • Bauaufsicht/Bauordnungsamt Aachen: Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Steueramt Aachen: Beherbergungs-/Übernachtungssteuer · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen
  • Amt für Wohnungswesen Aachen: Zweckentfremdung / Wohnraum-ID · Anschrift bitte ergänzen — beim Rathaus erfragen

Hinweise

  • Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): erhöhtes Risiko — Kurzzeitvermietungs-Genehmigungsvorbehalt und seit 2026 eine Beherbergungsabgabe, die Plattformbuchungen ausdrücklich einschließt.
  • Die Rechenhilfe nennt für Aachen bewusst keinen Betrag: die Stadt schreibt „2,50 € pro Übernachtung“ ohne das Wort Person, und die Befreiung für unter 18-Jährige spricht eher für eine Bemessung je Gast. Bis das am Satzungstext geklärt ist, wird nicht gerechnet.
Wichtig

Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.

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