Erklärclips

WEG-Erlaubnis in 3 Schritten

Deine Wohnung gehört dir. Aber das Haus gehört euch allen. Deshalb hat die Eigentümergemeinschaft ein Wort mitzureden, wenn du kurzzeitig vermieten willst.
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Deine Wohnung gehört dir. Aber das Haus gehört euch allen. Deshalb hat die Eigentümergemeinschaft ein Wort mitzureden, wenn du kurzzeitig vermieten willst. Keine Angst: Die Rechtsprechung ist Eigentümern hier grundsätzlich wohlgesonnen — die Vermietung an wechselnde Gäste zählt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Regel zur zulässigen Wohnnutzung, solange deine Teilungserklärung nichts anderes bestimmt. Trotzdem gilt: erst klären, dann inserieren. So gehst du vor. Schritt eins: Lies deine Teilungserklärung. Steht dort nur ‚zu Wohnzwecken‘? Gutes Zeichen. Steht dort eine ausdrückliche Einschränkung für Kurzzeitvermietung? Dann brauchst du die Zustimmung der Gemeinschaft. Schritt zwei: Schreib die Verwaltung an. Dafür liegt in deinem Dokumenten-Center ein fertiger Brief — mit deinen Daten schon ausgefüllt. Du öffnest ihn, prüfst ihn und schickst ihn direkt aus deinem E-Mail-Programm ab. Freundlich, sachlich, vollständig. Schritt drei: Nimm die Nachbarn mit. Ein kurzes Gespräch im Treppenhaus wirkt oft mehr als jeder Beschluss. Erzähl, dass du auf Ruhezeiten achtest und einen Notfallkontakt hinterlegst. Wer informiert ist, beschwert sich seltener. Die Antwort der Verwaltung legst du im Dokumenten-Tresor ab. Damit ist dieser Punkt für immer erledigt — und du gehst zum nächsten Schritt: deiner Stadt.

Allgemeine Information, keine Rechts-/Steuerberatung. Stand 07/2026.